Geblitzt auf der B 2, zwischen Buchholz und Beelitz, Ri. Beelitz- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landkreises Potsdam- Mittelmark erhalten? Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeworfen? Akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht zu schnell. Hier bestehen sehr gute Erfolgsaussichten für den Erfolg eines Einspruchs. Denn gemessen wird mit einem Lasermessgerät des Typs Vitronic PoliScan M1 HP. Dessen Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind durch zahllose Testreihen und Gerichtsverfahren nachgewiesen.

Die Funtionsweise ist einfach erklärt. Es werden Laserimpulse ausgesandt, welche die Straße auf einer Länge von bis 75 m erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die enstehende Datenverfälschung tritt so häufig auf, dass etwa jede zweite Messung falsch ist. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Bei Kolonnenfahrten oder Überholmanövern treten außerdem Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.  Oft erfolgt die Wartung nicht friszgerecht, was zu einem Erlöschen der Geräteeichung führt. In diesen Fällen wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranbereich von mindestens 20 % gewährt. Dies geschieht auch, wenn in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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