Geblitzt auf der B 246, Höhe Altenheim, OL Bestensee, in Ri. BAB 113- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Dahme- Spreewald wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten?

Dann müssen Sie damit rechnen, dass dem Anhörungsbogen innerhalb der nächsten drei bis sechs Wochen ein Bußgeldbescheid folgt.

Doch bei dieser Messstelle ist ein Einspruch besonders erfolgversprechend. Sind es doch die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, welche die besten Argumente liefern.

Bei mindestens jeder zweiten Messung kommt es wegen Datenverarbeitungfehlern zu unzutreffenden Messergebnissen.

Sehr oft ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt, obwohl schon die Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Dieser Blitzertyp hat besonders bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist nicht sicher belegt, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Bei über 50 % aller Messvorgänge werden die relevanten Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweiserhebungsverbot zur Folge haben.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Beschuldigte freigesprochen.

Schon diese kleine und nicht abschließende Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten  begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.




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