Geblitzt auf der B 5, im Abschnitt 530, bei km 0,74, in FR Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten?

Dann sollten Sie nach dem Erhalt des Anhörungsbogens einen erfahrenen Verteidiger beauftrage. Denn hier sind die Erfolgschancen des Einspruchs sehr gut.

Gemessen wird nämlich mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, zahllose Testreihen haben aber dessen Fehlerquellen immer bestätigt.

So führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei mindestens jedem zweiten Messvorgang zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben.

Häufig ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Bei diesem Blitzer erfolgt das Betätigen der Kamera erst nach dem Messvorgang. Dies ist die Ursache, dass bei einem hohen Verkehrsaufkommen Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Fehlt in den Messunterlagen ein Zertifikat, welches bestätigt, dass die Beamten an dem Gerät ausgebildet wurden, wird die gesamte Messung verworfen.

Nicht selten ist zum Zeitpunkt der Messung die Eichung des Gerätes abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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