Geblitzt auf der B 5, Perleberg-Nord, in Rtg. Perleberg, Abschn. 885, km 0,342-Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Prignitz wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h vor? Dann akzeptieren Sie den Vorwurf nicht zu übereilt, denn sehr oft sind an dieser Stelle die gemessenen Geschwindigkeiten falsch oder nicht rechtssicher nachweisbar. Ursache ist die Unzuverlässigkeit des aufgebauten Messgeräts vom Typ Traffistar S 350.

Dessen Funktionsweise ist relativ simpel. Vom Gerät ausgesandte Laserimpulse tasten die Straße auf einer Länge von 50 Metern ab. In den Messbereich fahrende Autos reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der benötigten Fahrzeit und damit auch eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber durch die Länge der gemessenen Strecke kommt es zu einer Impulsauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der zurückgestrahlten Signale. Natürlich verfälscht dies die Daten, was bei etwa jeder zweiten Messung zu falschen Messergebnissen führt. Hier muss auch der Messsenor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn eingestellt werden. Oft sind die Justierungen aber nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, etwa bei Kolonnenfahrten, kommt es zu Ungenauigkeiten bei der Fahrzeugerfassung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass wirklich der PkW auf dem Foto geblitzt wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird auf Antrag der Verteidigung sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler, können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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