Geblitzt auf der B 96, Abschnitt 775, km 2,2, zw. Nassenheide u. Oranienburg, in FR AK Oranienburg- Fehlerhafte Messung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor. Dann gibt sehr gute Chancen den drohenden Punkt  oder ein Fahrverbot zu vermeiden. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen Unzuverlässigkeit ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern erfassen. In den Messbereich fahrende Autos reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch ist es möglich, die für Strecke benötigte Fahrzeug zu ermitteln und damit die Geschwindigkeit zu berechnen.

Aber gerade die Länge der Messstrecke verursacht die größte Fehlerquelle. Denn sie verursachte Verzerrungen bei den Rückstrahlsignalen und dadurch eine fehlerhafte Messung. Allein aus diesem Grund ist schon jede zweite Messung falsch. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich kommt es außerdem zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle bei einer Überprüfung kein überzeugender Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestes 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema