Geblitzt auf der B199, 24937 Flensburg, Friedrich- Ebert- Str. - Bußgeld vermeiden!

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Sie wurden in Flensburg auf der B199, Friedrich-Ebert-Str. Ecke Dr.-Todsen-Str., Höhe Deutsches Haus geblitzt? Die nervenzerreibende Ampelschaltung am Deutschen Haus verleitet einen schnell, auf der gut ausgebauten Straße stadteinwärts und Richtung Fernverkehr etwas schneller als die erlaubten 50 km/h zu fahren. Daher stehen die Blitzer beidseitig zwischen den dort parkenden Autos. 

Auch ein möglicher Rotlichtverstoß kann, so die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot stand, zwei Monate Fahrverbot zur Folge haben.

Ein Sachverständigengutachten hat aber im Rahmen einer groß angelegten Studie festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen zu allen möglichen Messgeräten 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  waren und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten. 

Der Erfolg für einen Einspruch kann daher unterschiedliche Ursachen haben. Bei dieser Messstelle sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dessen Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). 

Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels. Hier geschehen bei der Justierung des Gerätes die meisten Fehler.

Aber schon eine Abweichung um ein Grad führt zu einer sogenannten "Schrägmessung". Bei einer solchen liegt immer automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe vor.

Der Hersteller fordert daher ausdrücklich eine Schulung der Beamten an dem Gerät. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit bietet es der Verteidigung einen weiteren Angriffspunkt und  die mögliche Grundlage für ein Verwertungsverbot.

Der Blitzer  hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Dann fehlt es an einem gerichtstauglichen Nachweis, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen sein, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Auch dieses kann im Rahmen einer messtechnischen Überprüfung zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Auch die Meldung vermeintlicher Rotlichtverstöße erfolgt nicht einwandfrei.

Der Blitzer wird nämlich separat von der Ampelanlage gewartet. Eine Änderung der Signalphasen führt daher zu Zeitfenstern, in denen die Ampel nicht auf Rot geschaltet ist, der Blitzer aber trotzdem beginnt einen vermeintlichen Verstoß zu registrieren. Diese Sekunden können darüber entscheiden, ob kein, ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorlag.

Den gleichen Effekt haben Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, welche getrennt von den Ampelwartungen in das Gerät eingegeben werden.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, was nicht selten festgestellt wird, muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein. In diesem werden die gefundenen technischen Fehler aufgelistet und deren Auswirkungen auf die Messung beschrieben und begründet. 

Damit ist es die Basis für Beweisanträge mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg die Ungenauigkeit Ihrer Messung bewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen auf jeden Fall erspart. 

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, entstehen Ihnen hierfür sowie das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweiin ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. Im Gegenteil, vor dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg wurden bisher alle Verfahren eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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