Geblitzt auf der B199, 25899 Klixbüll, Hauptstraße, Höhe Nr. 203- Bußgeld vermeiden!

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In der langgestreckten Gemeinde an der B199 gilt Tempo 50. Weil die meisten Häuser nur an einer Straßenseite angesiedelt sind, wird der Ort von Sylt-Urlaubern, die noch den Zug in Niebüll bekommen wollen, als solcher oft übersehen. Kontrolliert wird auf der Höhe des Silos. Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen drohenden Bußgeldbescheid. 

Als erstaunliches Ergebnis einer groß angelegten Testserie zu verschiedenen Messgerätetypen konnte festgehalten werden, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel aufwiesen, 5 % technische Mängel aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein, aber ein Bußgeldbescheid ist fast immer angreifbar. Ein erfahrener Verteidiger wird die für Sie erfolgsversprechende Vorgehensweise wählen. An dieser Messstelle sind es die möglichen Ungenauigkeiten des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Als mögliche Anknüpfungspunkte für den Nachweis einer ungenauen Messung kann man nur als einige Beispiele folgende Fehlerquellen benennen.

In Testreihen wurde herausgefunden, dass tatsächliche und gemessene Geschwindigkeit bei über der Hälfte der Messungen serienmäßig 1 oder 2 km/h auseinanderfallen. Eine größere Differenz kann für den jeweiligen Einzelfall nicht ausgeschlossen werden und wäre nicht durch die Fehlertoleranz abgedeckt. damit wäre diese Messung nicht geeignet den Tatnachweis zu führen. Entweder wegen der Nachlässigkeit der Beamten oder aus anderen Gründen sind diese Geräte nicht selten nicht in der erforderlichen Art und Weise geeicht und die Auswertung der Fotos erfolgt vor allem nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise. Für die Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, deren Anwendung geschieht oft so fehlerhaft, dass die Messung ebenfalls nicht verwertbar ist.  Dieses Messgerät zieht in einem Teil der Messungen Werte ein, die außerhalb des zulässigen Bereiches von 50 m bis 20 m vor ihm gewonnen werden. Damit arbeitet es nicht nach den Vorgaben der Gerätezulassung. Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Gerät bzw. die Messsoftware selbst erstellt, sondern später durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht.  Anhand der Auswertung von Zusatzdaten zur Messung konnte ermittelt werden, dass diese Daten teils erheblich und in Einzelfällen sogar über die Eichfehlergrenzen hinaus von dem angezeigten Messwert abweichen. 

In Ihrem Fall wird eine Analyse der Rohmessdaten und der Messprotokolle die konkreten Mängel herausfiltern.

Um die gefundenen  Fehler in Ihrem konkreten Fall zu finden und zu dokumentieren, lässt Rechtsanwalt Junge für jede Messung ein technisches Gutachten erstellen. Hierfür werden die Rohmessdaten und Messprotokolle durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ausgewertet. Dieser listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf das Messergebnis. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden auf keinen Fall erteilt. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Verfahrenskosten.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat eine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist in jedem Fall kostenlos. Ein Sofortkontakt ist auch unter 01792346907 möglich, die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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