Geblitzt auf der BAB 10, bei km 153,6, in FR Hamburg, Prenzlau, FFO- Fehler bei der Messung!

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Messstelle beträgt 60 km/h. Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen eine Überschreitung vor. Dann lohnt sich die Beratung durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist so unzuverlässig, dass die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich hoch ist.

Dabeí ist das Messverfahren einfach erklärt. Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen und die von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt werden. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber schon die überlange Messstrecke sorgt für massive Ungenauigkeiten. Denn sie verursacht eine Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit eine auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass etwa die Hälfte aller Messerergebnisse falsch sind. Der Messsensor muss sich genau im rechten Winkel zur Fahrbahn befinden. Jedoch ist die Ausrichtung beim Aufbau nicht immer exakt genug. Dann führt schon die kleinste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, können Zuordnungsschwierigkeiten auftreten. Der Bußgeldstelle ist dann im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten oder das Messprotokoll, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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