Geblitzt auf der BAB 10, Höhe km 98.585, in FR Leipzig- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Wenn Sie an dieser Messstelle geblitzt wurden, kann der dem Anhörungsbogen folgende Bußgeldbescheid nicht nur, sondern auch sehr unangenehm werden. Neben einem hohen Bußgeld gibt es schon ab 21km/h einen Punkt und bei 26 km/h dazu einen Monat Fahrverbot. 

Dies erhöht sich alle zusätzlichen 5 km/h und kann für Wiederholungstäter und Fahranfänger nochmals extra von der Bußgeldstelle erhöht werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind die Schwachpunkte des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die angezeigte und die gefahrene Geschwindigkeit nicht überein, weil verzerrte Rückstrahlsignale die Daten verfälschen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2019 werden ebenfalls bei etwa 53 % aller Messungen Werte verwendet, die nicht innerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen werden. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Gerätezulassung dar.

Nicht selten ist der Scanwinkel falsch eingestellt, was zu sogenannten Schrägmessungen führt. Dann werden automatisch zu hohe Geschwindigkeitswerte angezeigt.

Jeder Messbeamte soll vor seinem Einsatz eine Schulung an dem Gerät absolviert haben. Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Oft werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, was zu einem Ablauf der Geräteeichung führt. In solchen Fällen ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen  wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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