Geblitzt auf der BAB 10 im Abschnitt 16 bei Kilometer 1,9 in Fahrtrichtung AS Bernau-Süd- Rat vom Fachanwalt!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vorgeworfen? 

Nach der Auffassung des hier zuständigen Amtsgerichts Bernau ist die Beschilderung, beidseitige Schilder direkt vor der Messstelle, ausreichend.

Aber aufgestellt ist hier ein Einseitensensor des Typs ESO ES 8.0. Dessen zahlreiche Fehlerquellen liefern hier sehr gute Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Ein Fahrzeug durchfährt eine bestimmte Strecke (nämlich die Breite des "Messgerätebalkens", der mit mehreren im Abstand von 1,5 m versehen ist) in einer bestimmten Zeit- hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Aber schon einfachste Helligkeitsreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, können die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen. Ebenfalls führt das "pulsierende" Licht moderner LED- Scheinwerfer zu Verfälschungen der aufgenommenen Werte. Von größter Wichtigkeit ist die exakte Einstellung des Messwinkels. Dieser muss genau auf die Fahrbahnneigung eingestellt werden. Oft geschieht dies nicht mit der nötigen Genauigkeit und dann führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Sind mehrere Fahrzeug im Erfassungsbereich des Blitzers, kommt es auch zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Dann ist nämlich nicht sicher nachweisbar, bei welchem Auto die Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Dann liegt keine verwertbare Messung und es ist zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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