Geblitzt auf der BAB 10, km 168,95 in FR Prenzlau- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldbehörde des Landes Brandenburg in Gransee erhalten? Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren.  Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat eine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Die Messstelle befindet sich im nördlichen Teil der BAB 10 („Berliner Ring“) und liegt „noch“ im Autobahnkreuz Oranienburg. Hier führen die BAB 111 und die B 96 auf die BAB 10 herauf. In östlicher Fahrtrichtung wird das mobile Messgerät hinter der Zusammenführung aller Fahrspuren am rechten Fahrbahnrand aufgestellt.

Der mobile Blitzer wird im Autobahnkreuz Oranienburg, auf welchem die BAB 111 und B 96 zur BAB 10 führen, aufgebaut und zwar hinter der Zusammenführung aller Fahrspuren. Nach Auffassung des zuständigen Amtsgerichts Oranienburg genügt die Beschilderung verkehrspsychologischen Anforderungen, ein Augenblicksversagen wird aber in Einzelfällen angenommen.

Der Garant für den Erfolg eines Einspruchs sind hier aber die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dessen Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit bietet es der Verteidigung einen weiteren Angriffspunkt.

Das Gerät hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Die bei Ihrer Messung bestehenden  Mängel kann ein Spezialist für Verkehrsmesstechnik durch Analyse der Rohmessdaten und der Messprotokolle nachweisen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang  ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt

Das technische Gutachten benennt die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkungen auf Ihre Messung. Es ist damit die Grundlage für Beweisanträge mit denen dem Gericht die Ungenauigkeit der angegebenen Geschwindigkeit nachgewiesen wird. Selbst wenn nur Zweifel bestehen, kann der angegriffene Bußgeldbescheid keinen Bestand habe. Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann komplett ausgeschlossen. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Dr. Bunzel kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und  betreut jährlich ca. 1000 Bußgeldverfahren.  Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat eine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos.

Eine Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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