Geblitzt auf der BAB 10, Tangente B 5, BAB 10, AS Spandau in FR AD Werder- Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h überschritten haben?

Dann kann es teuer werden! 

Schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle die drohenden Strafen ersparen.

Wenn man zunächst die B 5 aus Berlin kommend in Richtung Nauen / Hamburg fährt und dann auf die BAB 10 in Richtung Potsdam / Werder wechseln möchte, passiert man diese Messstelle. Zwischen der Brückenüberquerung über der B 5 und der Brücke über der BAB 10 steht der mobile Blitzer.

Schon auf der B 5 wird die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gesenkt und wegen der engen Kurven erfolgt ca. 550 Meter vor dem Blitzerstandort eine weitere Reduzierung auf 60 km/h.

Nach Ansicht des hier zuständigen Amtsgerichts Nauen ist die Beschilderung ausreichend, jedoch wird durchaus ein Augenblicksversagen zugebilligt.

Der eigentliche Trumpf der Verteidigung sind aber hier die Schwächen des verwendeten Lasermessgeräts vom Typ Polican Speed.

Bei diesem führen Fehler bei der Datenverarbeitung bei mindestens jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben.

Die Kamera wird erst nach dem eigentlichen Messvorgang ausgelöst. Daher kommt es bei einem dichten Verkehrsaufkommen immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Häufig ist der Messwinkel falsch eingestellt. Dann kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", die automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen.

Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird die gesamte Messung verworfen.

Gleiches gilt, wenn die Eichung des Geräts abgelaufen ist.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er  ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.







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