Geblitzt auf der BAB 115, in Höhe km 12,0, in FR AD Nuthetal- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Augestellt ist an dieser Messstelle ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Ein Blitzertyp der seit langem in der Kritik von Rechtsprechung und Fachliteratur steht. Wenn Sie einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee wegen einer Überschreitung der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h erhalten haben, sind die Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs sehr gut. Es lohnt sich daher, mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers aktiv gegen das drohende Bußgeld, mögliche Punkte oder Fahrverbot vorzugehen.

Das Messprinzip des Geräts ist einfach erklärt. Laserstrahlen erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Diese Impulse werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit sein soll.

Aber durch die überlange Messstrecke entsteht eine Signalkegel, der eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit eine fehlerhafte Datenaufnahme verursacht. Dieser Serienfehler ist so häufig und meist auch massiv, dass allein wegen ihm fast jede zweite Messung falsch ist. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein Nachweis möglich, dass wirklich das Fahrzeug auf dem Foto vom Sensor erfasst wurde. Für eine korrekte Datenerfassung ist es notwendig, dass der Messsensor genau im rechten Winkel zur Straße justiert wird. Häufig ist die Ausrichtung aber nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ist die Geräteeichung erloschen oder fehlt der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die auswertenden Polizeibeamten, liegt ein Verwertungsverbot vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, inklusiver der Beauftragung des Gutachters.

Überdurchschnittlich viele der von Rechtsanwalt Junge betreuten Verfahren werden eingestellt. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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