Geblitzt auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder- Bußgeld verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Dann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Nutzen Sie die Möglichkeit eines Einspruchs, denn die Geschwindigkeit wird hier mit einem Einseitensensor ESO 3.0 gemessen. Dessen Fehleranfälligkeit liefert die besten Argumente um den drohenden Strafen zu entgehen.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Auf dem charakteristischen Messbalken befinden sich fünf Messsensoren, welche auf einer Länge von 25 Metern die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registrieren. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, oder direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät können die Messung verfälschen. Auch das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern hat diese Wirkung. Oft ist auch der Messbalken nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Außerdem treten bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten kann ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden. Ebenso wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema