Geblitzt auf der BAB 2, km 29,7, Fahrtrichtung Magdeburg -Bußgeld vermeiden!

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Sie sind auf der BAB 2 bei Kilometer 29,7 in Fahrtrichtung Magdeburg geblitzt worden? Wenn Sie einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten haben, folgt zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. 

Doch hier lohnt sich die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers, um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden.

Die Messstelle befindet sich in dem knapp 15 km langen Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Wollen und Ziesar. 

Wegen Straßenschäden ist hier  seit längerem die zulässige Höchstgeschwindigkeit ab der Anschlussstelle Brandenburg an der Havel auf 100 km/h gesenkt. Die Abstände der Beschilderung sind aber derart groß, dass diese verkehrspsychologischen Anforderungen nicht genügen. Daher kann in Einzelfällen von einem Augenblicksversagen oder einer fahrlässigen Begehung ausgegangen werden.

Aber der Garant für den Erfolg Ihres Rechtsmittels sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 3.0 bzw. seines baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.

Dieser Blitzer ist charakterisiert durch seinen Messbalken (Sensorkopf), auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Drei von Ihnen, die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, welche von den ankommenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Mittels dieser Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und so die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist die Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch können bei dieser Messmethode schon einfache Lichtreflexe (Fahrzeugschatten, Schatten entgegenkommender Fahrzeuge, Bäumen oder Begrenzungen) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Registrierung der Helligkeit und somit die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Bei diesem Blitzer ist es für eine exakte Messung von enormer Bedeutung, dass die Fahrbahnneigung mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage auf den Sensorkopf übertragen wird. Hier geschehen die meisten Bedienungsfehler, welche zu einer Unverwertbarkeit der Messung führen.

Zuordungsprobleme sind bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrssituationen zu beobachten. Auch moderne LED- Scheinwerfer können einen negativen Einfluss auf das Messergebnis haben.

Es hat sich herausgestellt, dass es dem Messgerät schon ausreicht, einen einzigen „Peak“ an plausiblen Geschwindigkeitswerten zu ermitteln, statt das Fahrzeug über dessen gesamte Länge zu detektieren. Dies ist vor allem dann kritisch zu bewerten, wenn dieser einzige „Peak“ durch die Reifen des Fahrzeuges ausgelöst wird, da diese eine eigene und vom Fahrzeug unabhängige Rotationsgeschwindigkeit aufweisen. Auf hierdurch kann eine massive Beeinflussung der Messung zu Ihren Lasten erfolgen.

Ist die gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO zwingend vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messung zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und noch weitere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Deswegen lässt Rechtsanwalt Junge  für jeden Messvorgang  ein Gutachten bei einem der angesehensten Sachverständigen Berlin/Brandenburgs erstellen. In diesem werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Beeinflussung Ihrer konkreten Messung wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist dann ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder ein vorher vielleicht mögliches Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder  rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei.Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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