Geblitzt auf der BAB 20, km 288, PP “Ravensmühle”, FR Stettin- Fehlerhafte Messung!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Vorpommern- Greifswald wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Dann lohnt es sich, gegen den drohenden Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt. Seine Fehlerquellen sind die Ursache, dass hier überdurchschnittlich viele Messungen verworfen und Verfahren deswegen eingestellt werden.

Das Messprinzip des Geräts in einfach erklärt. Die Autobahn wird auf einer Länge von 75 Metern durch ausgesandte Laserimpulse erfasst. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Dadurch kann die für die Messstrecke benötigte Fahrzeit bestimmt und die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber gerade die Länge von 75 Metern führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit bei fast jeder zweiten Messung zu falschen Geschwindigkeitsangaben. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich (etwa bei Kolonnenfahrten oder Überholmanövern), treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das fotografierte Fahrzeug die angegebene Geschwindigkeit fuhr. Häufig ist der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ebenfalls ein  Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Greifswald nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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