Geblitzt auf der BAB 38, Breitenworbis, Göttingen – Leipzig, km 47,5- Bußgeld vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 Km/h vor? Dann verschiedene Argumente zum Erfolg Ihres Einspruchs führen, doch die beste Garantie bieten hier die Schwachstellen des aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Ausgestrahlte Lasersignale erfassen eine Messstrecke von 75 Metern im rechten Winkel. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen zu dem Blitzer zurückgestrahlt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Ort- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber auf der Länge der Messstrecke kommt es zu einer Signalauffächerung, die natürlich die Rückstrahlsignale verzerrt. Schon allein aus diesem Grund werden auf der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben. Häufig werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, etwa bei Kolonnenfahrten. In diesen Fällen ist der Bußgeldbehörde kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Auto die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist auch der Messwinkel nicht exakt genug eingestellt. Dann werden automatisch zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweiserhebungsverbot vor. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Vermehrte Reflexionen an der Messstelle, etwa durch Regen,  können ebenfalls einen negativen Einfluss auf die Messung haben.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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