Geblitzt auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 1. Überholspur- Fehler bei der Messung!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Artern erhalten? Ihnen wird darin ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich, den drohenden Bußgeldbescheid mit einem Einspruch anzufechten. Denn die Erfolgsquote ist dabei überdurchschnittlich hoch. Der Hauptgrund ist die Unzuverlässigkeit der hier verwandten Piezomessung.

Deren Arbeistweise beruht auf drei Kabeln die im Abstand von 1,5 Meter in die Fahrbahn eingelassen sind. Diese registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Druckunterschiede auf der Messstrecke und ermöglichen so eine Bestimmung der Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber für eine exakte Messung muss der Belag in einem heterogenen und ebenen Idealzustand sein. Witterungsverhältnisse, natürlicher Verschleiß und Bremsvorgänge von Schwerttransportern hinterlassen aber Spuren und Unebenheiten im Beton, welche die Messung verfälschen. Diese Ursachen führen auch zu leichten Verschiebungen der Kabel, wobei schon Verlagerungen unter einem Millimeter zu falschen Geschwindigkeitswerten führen. Bei dichtem Verkehr hat dieser Blitzertyp auch Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist nicht sicher nachweisbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die auswertenden Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung gemachten Fehler nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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