Geblitzt auf der BAB 4, km 8,1, Höhe Elbbrücke, Fahrtrichtung Dresden – Eisenach- Bußgeld verhindern!

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Ihnen wird von der Landesdirektion Sachsen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen? Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß drastische Strafen bis zu mehreren Monaten Fahrverbot zur Folge haben. Aber gerade hier kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger diese Folgen ersparen. Denn geblitzt wird hier mit einem sogenannten Radarmesssystem und dessen Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Radarmessungen finden mittels ausgesandter Mikrowellenstrahlen statt- diese werden über eine Richtantenne des Messgeräts gebündelt und zielgerichtet ausgesandt. Gleichwohl weitet sich die Messstrahlung aus- dieser Messkegel hat eine Weitung von 5 Grad. Wenn ein Fahrzeug in das Strahlungsfeld der Antenne des Radarmessgeräts fährt, so wird von diesem ein Teil der Strahlung reflektiert und von der Antenne wieder empfangen. Die dadurch ermöglichte Ort- Zeit- Messung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

ADAC- Tests haben ergeben, dass sich das Fahrzeug in einer Schrägstellung befindet, etwa nach einem Überholvorgang, können sich hierdurch extrem zu hohe Geschwindigkeitswerte ergeben. Eine Verfälschung geschieht ebenfalls automatisch, wenn der Messwinkel nicht exakt auf die Fahrbahnneigung eingestellt ist. Dies gilt auch, wenn das Messgerät nicht genau parallel zur Straße justiert ist. Häufig ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe wird die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Vor dem hier zuständigen Amtsgericht Dresden werden überdurchschnittlich viele seiner Verfahren eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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