Geblitzt auf der BAB 7, Höhe Lübberstedter Straße, Gemarkung Egestorf- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Harburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vor? Bevor Sie das Bußgeld, den Punkt oder das Fahrverbot akzeptieren, lohnt sich eine Überprüfung des Messvorgangs. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Unzuverlässigkeit ist die Ursache, dass hier nach einem Einspruch überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Die Arbeitsweise des Geräts beruht auf Laserimpulsen, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. In den Messbereich fahrende Autos reflektieren diese und senden sie zu dem Messsenor zurück. Dies ermöglicht die Bestimmung der benötigten Fahrzeit und somit auch die Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber die überlange Messstrecke verursacht eine Auffächerung der augesandten Signale und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingte Verfälschung der Messwerte tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messungen unbrauchbar sind. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Anzeigen führt. Sind mehrere Fahrzeuge zeitgleich im Messbereich, hat das Gerät Schwierigkeiten mit der Unterscheidung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Ein Indiz ist, wenn auf dem Foto ein anderes Fahrzeug teilweise zu sehen ist. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung gemachten Fehler nach. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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