Geblitzt auf der BAB 72, km 159,3, Gem. Rötha, FR Hof – Leipzig, Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf?  Akzeptieren Sie nicht vorschnell das drohenden Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Denn die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind hier dank der Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Einseitensensors vom Typ PoliScan Spees überdurchschnittlich gut.

Das Arbeitsprinzip dieses Blitzers ist einfach erklärt. Der charakteristische Messbalken enthält fünf Sensoren, welche auf eine Entfernung von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede registrieren. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber diese Messmethode führt dazu, dass schon einfachste Lichtreflexe, etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, das Messergebnis verfälschen. Oft ist auch der Messbalken nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann führen schon geringste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen.  Befinden sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Dann ist nicht sicher, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akten ein Schulungsnachweis für die auswertenden Polizisten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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