Geblitzt auf der BAB 9, Gösen, Berlin-München, km 173,5- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Dann geht Ihnen drei bis sechs Wochen nach dem Anhörungsbogen ein Bußgeldbescheid zu.

Dann drohen bei 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 31 km/h ist ein Fahrverbot sicher. 

Doch soweit muss es nicht kommen. Denn das hier  verwendete Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed liefert die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet auf einer Länge von 75 Metern Laserimpulse aus. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt. Die hieraus gewonnenen Daten ermöglichen die Bestimmung der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und damit die Berechnung der Geschwindigkeit.

Durch die Länge der Messstrecke kommt es aber zu einer Strahlenaufweitung. Der damit verbundene Impulskegel verursacht bei mindestens jedem zweiten Messvorgang verzerrte Rückstrahlsignale. Das Ergebnis ist Geschwindigkeitsangaben, die mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit nicht übereinstimmen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Gleichfalls hat das Gerät Zuordnungsprobleme. Insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen kann. die Bußgeldstelle nicht immer sicher nachweisen, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Der Scanwinkel justiert das Gerät auf die vorhandene Fahrbahnneigung. Hier geschehen sehr oft Aufbaufehler, obwohl schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Fehlt in der Akte der zertifizierte Nachweis, dass die  Messbeamten speziell an diesem Gerät geschult wurden, wird die Messung verworfen. Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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