Geblitzt auf der BAB 100 , 13627 Berlin, zw. Jakob-Kaiser-Pl. - AS Beusselstr.- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben von der Zentralen Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten. Zögern Sie nicht anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Diese lohnt sich hier.  Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt hier die Erfolgsaussichten des Verteidigung  gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot. 

Der Hauptansatzpunkt der Verteidigung an dieser Messstelle sind  die möglichen technischen Ungenauigkeiten des hier benutzten Messgerätes vom Typ ESO ES. 3.0. oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.

Dieser Blitzer hat einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, die von herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Durch dieses System kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode können aber schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Oft ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist. 

Auch bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Mühe das Fahrzeug korrekt zu erfassen, was ebenfalls zu einer Verzerrung des Messergebnisses führt.  Daher wurden auch schon  Betroffene freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 8.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Geräts abgelaufen, muss entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich gewährt werden. Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Fehlt ein Nachweis der Schulung der Beamten an dem Gerät, ist die Messung nicht verwertbar.

Diese Arbeitsweise ist von der Rechtsprechung anerkannt. So entschied das OLG Düsseldorf: "Auch bei einem standardisierten Messverfahren für Geschwindigkeitsverstöße wie bei Eso ES 3.0 ist stets zu prüfen, ob Anhaltspunkte fürZweifel an der Richtigkeit der konkreten Messung bestehen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn nicht nur eine geeichte, sondern auch eine ungeeichte Fotoeinrichtung im Einsatz sind und das Foto der geeichten Einrichtung schwarz ist." 

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Dieses benennt die gefundenen Fehler und begründet deren Auswirkung auf die Messung. Damit  ist  es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der angegebenen Geschwindigkeit nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich so schnell wie möglich bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt alle Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu schützen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsache. Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht und hat die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht absolviert. Das Ordnungswidrigkeitenrecht liegt an der Schnittstelle zwischen  Straf- und Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Junge  kann Sie daher optimal beraten und verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie Ihre Fragen einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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