Geblitzt auf der BAB 09, km 153,9, Fahrtrichtung München Teuchern- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind an dieser Messstelle von einem mobilen Blitzer erfasst worden und haben Post von der Bußgeldstelle Straubing erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier ein Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Besonders die Schwächen des hier verwendeten Messgerätes vom Typ LEIVTEC XV 3 bieten sehr gute Verteidigungsansätze.

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Baden- Baden sind die Videoaufnahmen des Gerätes ein Verstoß gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs 1 i.V.m. Art.1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden und daher selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen. Wird dieses im Verfahren durch einen entsprechenden Antrag des Verteidigers geltend gemacht, wird das Verfahren entweder eingestellt oder die Sanktion erheblich gemildert. 

Es kann außerdem zu Zuordnungsproblemen kommen, also zu Messungen, bei denen nicht klar ist, ob der gefundene Messwert tatsächlich dem Fahrzeug des Betroffenen zuzuordnen ist. 

Bei der Auswertung ist ferner auf die richtige Position des Messfeldrahmens zu achten, der in den Beweisbildern nicht immer komplett sichtbar eingespielt ist, dessen Position sich aber anhand zweier sichtbarer Messfeldmarken nachvollziehen lässt. Nicht verwertbar sind laut Bedienungsanleitung Messungen, die Standbilder vom Ende der Messung beinhalten, auf denen das Kennzeichen des gemessenen Fahrzeugs nicht oder nicht vollständig sichtbar ist. 

Außerdem sind schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die zu fordernde Eichung abgelaufen war. Diese nicht abschliessende Aufzählung soll nur das Potential für die Verteidigung verdeutlichen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt  von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. In dem technischen Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Durch die Einarbeitung in einen Beweisantrag kann das Gericht von der Ungenauigkeit der Messung überzeugt werden. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung Ihres Verfahrens. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Verteidigungen in anderen Bundesländern sind Routine und die Entfernung stellt keinen Hinderungsgrund dar.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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