Geblitzt auf der BAB 10, km 2,3 in Fahrtrichtung AD Barnim, Bußgeld vermeiden!

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Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht und hat die Ausbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht absolviert. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht besteht eben aus diesen beiden Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Knapp zwei Kilometer vor dem Autobahndreieck Barnim, wo die B 2 in Richtung Berlin – Mitte als auch die BAB 11 in Richtung Stettin von der BAB 10 abzweigen, wird der Blitzer aufgestellt.

Ca. 500 m vor der Anschlussstelle Berlin – Hohenschönhausen und somit knapp 1,8 Kilometer vor dem Blitzerstandort, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit mittels  beidseitiger Beschilderung auf 120 km/h gesenkt. Diese beidseitige Beschilderung wird nach dem Ende der Einfädelspur der Anschlussstelle Berlin – Hohenschönhausen etwa einen 1000m  vor dem Blitzer wiederholt. Nach Ansicht des zuständigen Amtsgerichts Bernau  genügt die vorhandene Beschilderung verkehrspsychologischen Anforderungen. Der Hauptangriffspunkt einer erfolgreichen Verteidigung sind hier aber die Schwächen des verwendeten Messgerätes,  dem mobilen Einseitensensor ESO ES 3.0 oder sein fast baugleichen Nachfolger ESO ES 8.0. Diese sind ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer ist charakterisiert durch seinen Messbalken (Sensorkopf), auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Drei von Ihnen, die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, welche von den ankommenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Mittels dieser Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und so die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist die Höchstgeschwindigkeit überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch können bei dieser Messmethode schon einfache Lichtreflexe (Fahrzeugschatten, Schatten entgegenkommender Fahrzeuge, Bäumen oder Begrenzungen) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Registrierung der Helligkeit und somit die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Bei diesem Blitzer ist es für eine exakte Messung von enormer Bedeutung, dass die Fahrbahnneigung mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage auf den Sensorkopf übertragen wird. Hier geschehen die meisten Bedienungsfehler, welche zu einer Unverwertbarkeit der Messung führen.

Zuordungsprobleme sind bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrssituationen zu beobachten. Auch moderne LED- Scheinwerfer können einen negativen Einfluss auf das Messergebnis haben.

Ist die gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO zwingend vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messung zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren.

Testreihen haben gezeigt, dass es dem Gerät schon ausreicht, einen einzigen „Peak“ an plausiblen Geschwindigkeitswerten zu ermitteln, statt das Fahrzeug über dessen gesamte Länge zu detektieren. Sogar dann, wenn dieser einzige „Peak“ durch die Reifen des Fahrzeuges ausgelöst wird. Dies führt zu Verfälschungen der Messungen,  da diese eine eigene und vom Fahrzeug unabhängige Rotationsgeschwindigkeit aufweisen. 

Um diese theoretisch vorhandenen Probleme in Ihrem Fall nachzuweisen, wird  einer der anerkanntesten Sachverständigen Brandenburgs mit der Erstellung eines technischen Gutachtens beauftragt. Eine Probe seiner Arbeitsweise sehen Sie in dem obigen Video. In dem technischen Gutachten werden die aufgefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf das Messergebnis fachmännisch begründet. Dadurch ist das Gutachten die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist dann ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte oder ein Fahrverbot sind dann ausgeschlossen. Sämtliche Kosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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