Geblitzt auf der BAB 10, km 180,0 in Fahrtrichtung AD Pankow- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h überschritten haben sollen. Dann folgt zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. 

 Die Strafen können empfindlich sein. Schon ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und ab 26 Km/h zuviel ist ein Monat Fahrverbot möglich. Doch  soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Zwischen den beiden Autobahndreiecken Oranienburg und Pankow befindet sich in Fahrtrichtung Prenzlau, Frankfurt/Oder, Dresden die Ausfahrt Mühlenbeck. Zwischen der Abfahrt und der Auffahrt wird der mobile Blitzer aufgestellt.

Vom Autobahndreieck Oranienburg kommend ist zunächst keine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgegeben. Etwa 500 Meter vor der Messstelle wird dann die Höchstgeschwindigkeit durch einmalig und beidseitig aufgestellte Verkehrszeichen auf 120 km/h begrenzt. Etwa 400 Meter nach der Messstelle wird diese Beschränkung wieder aufgehoben. Nach Ansicht des hier zuständigen Amtsgerichts Oranienburg ist die Beschilderung ausreichend, bei entsprechender Begründung wird aber großzügig ein Augenblicksversagen angenommen.

Der eigentliche Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier aber die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Es werden kurze Laserimpulse in Strahlenform ausgesandt. Dabei wird ein horizontales Blickfeld mit einem Scanwinkeln von 45 Grad angetastet. Die Entfernung des herannahenden Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom  Gerät ausgesandt und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom Fahrzeug wieder empfangen werden. Hierdurch kann die Fahrzeit für die Messstrecke bestimmt und mit Hilfe dieser Daten die Geschwindigkeit berechnet werden. Wird der Höchstwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung vorliegt.

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. 

Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung vor dem ersten Einsatz. Ist ein entsprechendes Zertifikat nicht  in den Akten, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Das Gerät hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Es sind auch solche Messvorgänge nicht zu definieren, in denen kein Lichtbild erstellt wurde, so bei Verdeckungsfällen oder aus fototechnischen Gründen, bei denen das Gerät bei hohen Fallzahlen wegen Überlastung nicht mehr Schritt halten kann. 

Diese und andere Fehler können bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten ein. Das technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Oranienburg die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen werden kann. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Er verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren bundesweit und ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit die Erfahrung und das Wissen, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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