Geblitzt auf der BAB 10, km 35,16 in Fahrtrichtung AS Freienbrink- Bußgeld vermeiden!

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Falls Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten haben, kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot ersparen.

Rechtsanwalt Andreas Junge betreut pro Jahr ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Die allermeisten seiner Fälle enden mit einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens. In diesem Artikel erläutert er die Erfolgsaussichten eine Einspruchsverfahrens.

Diese Messstelle befindet zwischen den Autobahndreiecken Spreeau und Barnim. Aus Richtung des Autobahndreiecks Spreeau kommend wird der Blitzer  etwa zweieinhalb Kilometer vor der ersten Anschlussstelle in Freienbrink passiert.

Im Umkreis der Anschlussstelle Freienbrink erfolgt eine Begrenzung der zugelassen Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h. Auf diese wird mit einer einfachen beidseitigen Beschilderung hingewiesen. Nach Ansicht des zuständigen Amtsgerichts Fürstenwalde sei dies ausreichend. Allerdings wird mit einer nachvollziehbaren Begründung die Möglichkeit eines entschuldbaren Übersehens durchaus anerkannt.

Der größte Trumpf der Verteidigung sind hier aber die Schwächen des eingesetzten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed. 

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. 

Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesandt, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 145 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser-Puls-Laufzeit-Messung. Das gemessene Objekt reflektiert die Lichtimpulse und sendet sie zum Blitzer zurück. Dieser kann hieraus die benötigte Zeit für die eingegebene Messstrecke bestimmen und mit diesen Daten die Geschwindigkeit berechnen. Ist der Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Strahlenaufweitung kann aber dazu führen, dass die Lichtimpulse von verschiedenen Fahrzeugteilen zugleich reflektiert werden. Diese führt zu einer verzerrten Zeitbestimmung und letztendlich einer falschen Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Die falsche Einstellung des Schwenkwinkels und Ungenauigkeiten bei der Fotoauswertung sind häufige Bedienungsfehler. Um solche zu vermeiden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals vor dem ersten Einsatz. Ist eine solche nicht dokumentiert, ist die Messung ebenfalls nicht verwertbar.

Das Gerät hat Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen, Überholmanövern u.ä. Verkehrssituationen. In solchen Fällen ist die Messung auch ungenau.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren. Diese und noch andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Vorgang ein  technisches Gutachten erstellen. Der unabhängige Gutachter wertet die technischen Daten Ihres Messvorgangs akribisch aus und fertigt auf dieser Grundlage ein technisches Gutachten. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf Ihr Messergebnis. Damit ist es die Basis  für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. Im Ergebnis folgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keinerlei Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie Ihre Fragen einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist in jedem Fall kostenlos. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich, als Messenger stehen WhatsApp, Signal, Telegram und TelegramX zur Verfügung.







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