Geblitzt auf der BAB 11, km 37,4 in Fahrtrichtung Berlin- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Der mobile Blitzer wird zwischen den Anschlussstellen Chopin und Werbellin aufgestellt. Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Nach Ansicht des zuständigen Amtsgerichts Eberswalde ist die Beschilderung ausreichend. Der ständige Wechsel zwischen offenen und eingeschränkten Geschwindigkeiten ermöglicht aber, besonders für Fahrer, welche die Strecke nicht kennen, die Möglichkeit des Augenblicksversagens. Dieses ist aber immer eine Frage des konkreten Einzelfalls.

An dieser Messstelle wird der Einseitensensor ESO ES 3.0 oder sein fast baugleicher Nachfolger ESO ES 8.0 eingesetzt. Deren Schwachpunkte sind der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Charakteristisch  an dem Gerät ist sein Messbalken (Sensorkopf). Auf diesem sind fünf Helligkeitssensoren angebracht. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, welche  von den  herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen bestimmen die jeweilige Entfernung des KfZ zum Messgerät. Hierdurch kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mittels dieser Werte erfolgt die Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode, welche nur auf Helligkeitsunterschiede setzt, können schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf den Blitzer die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen. Auch moderne LED- Scheinwerfer führen aus dem gleichen Grund zu Ungenauigkeiten. Messung in der Nacht oder bei Dämmerung sind daher besonders kritisch zu bewerten.

Nicht selten ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist. Vorgeschrieben ist die genaue Austarierung mittels Wasserwaage. Wenn dieses nicht dokumentiert ist, bestehen ernsthafte Zweifel an der Genauigkeit der Messung. Denn schon eine leichte "Schrägstellung" von ein oder zwei Grad erhöht die angeblich gemessene Geschwindigkeit. Gleiches gilt bei einem falschen Gierwinkel queraxial zur Fahrbahn: Hierdurch erhöht sich die Wegstrecke, was ebenfalls zu Messfehlern führen kann.

Auch bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Mühe das Fahrzeug korrekt zu erfassen, was ebenfalls zu einer Verzerrung des Messergebnisses führt.  Daher wurden auch schon  Betroffene freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 8.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Geräts abgelaufen, muss entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich gewährt werden. Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer  Messung dem Amtsgericht Eberswalde nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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