Geblitzt: B 5, Abschnitt 535, km 0,2, zwischen Nauen und Berlin, FR Berlin- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee macht Ihnen in einem Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann zögern Sie nicht, mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers gegen die drohenden Strafen vorzugehen. Denn dank der Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed, sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch hier sehr gut.

Das Funktionsprinzip dieses Messsystems ist simpel. Laserimpulse erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch kann die für diese Strecke benötigte Fahrzeit bestimmt und die Geschwindigkeit berechnet werden. 

Aber es kommt, bedingt durch die Länge der Strecke, zu einer Signalauffächerung. Dieser Impulskegel verursacht Verzerrungen der Rückstrahlsignale und damit bei fast der Hälfte aller Vorgänge falsche Geschwindigkeitswerte. Nach den Herstellervorgaben muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft geschieht dies nicht genau genug, was schon bei den geringsten Abweichungen automatisch zu überhöhten Messergebnissen führt. Durchfahren mehrere Fahrzeuge den Messbereich, ist oft nicht sicher nachweisbar, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann die Messung unverwertbar sein. Zumindest ist dann ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Dies ist nur eine kleine und bei weitem nicht abschliessende Aufzählung der Messfehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

 

Foto(s): andreas junge

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