Geblitzt – B 167, Abschnitt 205, km 3,4 in Fahrtrichtung Bad Freienwalde- Bußgeld vermeiden!

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Zwischen den Ortschaften Wriezen und Bad Freienwalde, für welche die B 167 jeweils als Ortsumfahrung ausgebaut ist, befindet sich die Messstelle. Auf Höhe einer Brückenüberführung an einer kleinen, in die Ortschaft Altranft führenden Straße wird das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand aufgestellt. Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Rechtstipp die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot.

Als Ergebnis einer aufwendigen deutschlandweiten Testserie zu mehreren Messgeräten wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch fehlerhaft waren, 62 Prozent eine ungenügende Beweiswürdigung aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, wieso ein Einspruch Erfolg haben kann. An dieser Messstelle sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0. die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieser funktioniert nach einem einfachen Grundschema. Das Gerät misst die Helligkeitsunterschiede, die ein vorbeifahrendes Fahrzeug auf einer zuvor eingestellten  Strecke verursacht. Gemessen wird dies mit Hilfe des "Messgerätesbalkens" (Sensorkopf), der mit mehreren in bestimmten Abständen angeordneten Sensoren versehen ist. Aus der gemessenen Zeit und der Streckenlänge kann nach allgemeinen physikalischen Grundsätzen die Geschwindigkeit berechnet werden. 

Diese Messmethode führt aber dazu, das schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Messgerät oder einfache Lichtreflexe (Fahrzeugschatten) das Messergebnis zu Ihren Lasten verfälschen können. Der Sensorkopf muss unbedingt mit Hilfe der vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage dem Neigungswinkel der Fahrbahn angepasst und senkrecht zu ihr aufgestellt werden. Ist dieses nicht geschehen oder nicht in der Akte dokumentiert worden, wird die Messung nicht als exakt gewertet. Ebenfalls muss überprüft werden, ob das Stativ auf ausreichend festem Untergrund steht und nicht durch weichen Boden, Sogwirkung oder Erschütterungen abgesunken ist. Geschieht dieses, wird das Messergebnis ebenfalls verfälscht. Falls Ihr Auto während der Messung ein entgegenkommendes Fahrzeug passiert, kann es zu Zuordnungsproblemen kommen. Auch dies kann das Ergebnis zu Ihren Ungunsten beeinflussen. Bei nebeneinander fahrenden Fahrzeugen kann dieser Effekt ebenfalls auftreten. Bei einigen Fahrzeugtypen werden auch unterschiedliche Fahrzeugteile erfasst und das Ergebnis kann auch hier die Anzeige einer zu hohen Geschwindigkeit sein. Gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO bedarf das Gerät einer gültigen Eichung. Es sind schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen worden weil diese im konkreten Fall abgelaufen war. Diese und noch andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen.  Das technische Gutachten benennt die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung. Es ist daher die Grundlage für Beweisanträge mit denen dem Gericht die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren.Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht und hat die Ausbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht absolviert. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht besteht eben aus diesen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei.Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





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