Geblitzt: BAB 1, km 168,875, RF Osnabrück- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie wurden hier geblitzt und die Bußgeldstelle des Landkreises Vechta wirft Ihnen vor, Sie hätten den erforderlichen Abstand nicht eingehalten oder die hier erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten? Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. An dieser Stelle wird mit einem Gerät vom Typ VKS3 select gemessen. Dessen Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Bei diesem Blitzer wird der Verkehrsfluss innerhalb einer festgelegten Beobachtungsstrecke von 250 m mittels einer Selektionskamera beobachtet. Diese registriert als "elektronisches Auge" die Über- bzw. Unterschreitung vor Beginn der Messung eingegebener Geschwindigkeits- oder Abstandsgrenzwerte im Verkehrsfluss. Dieses geschieht mittels eines elektronischen Rasters und einer Weg- Zeit- Berechnung. Bei konkreten Verdachtsfällen wird die Kamera ausgelöst.

Sehr häufig ist dieses Gerät nicht ausreichend geeicht, da sich die Eichung nicht nur auf die vor Ort eingesetzte Messkamera, sondern auch den Kodierer, Dekodierer  und Auswerte- PC betreffen muss. In solchen Fällen ist die Messung nicht verwertbar. 

Die Kamera muss exakt ausgerichtet und mindestens in einer Höhe von 3 m angebracht sein. Witterung, Sog durch Schwertransporte und allgemeine Abnutzung führen oft zu kleinen "Wackeren", die ebenfalls eine Ungenauigkeit der Messung als Folge haben.

Bei den Videoprints ist immer darauf zu achten, ob die Polizei tatsächlich die für den Betroffenen günstigste Position festgehalten hat oder ob Korrekturen vorzunehmen sind. In diesen nicht seltenen Fällen sind die Verfahren einzustellen. 

Solche und noch andere Fehler bei Ihrer Messung können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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