Geblitzt: BAB 10, Abschnitt 81, km 0,94, AD Spreeau in Fahrtrichtung Hamburg- Bußgeld vermeiden!

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Der mobile Blitzer steht in der Überführungskurve, wenn man aus Polen kommend von der BAB 12 auf den östlichen Teil der BAB 10 fahren will, also mitten im Autobahndreieck Spreeau. 

Haben Sie wegen ihm Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten und drohen Ihnen ein Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot, kann ein erfahrener Verteidiger helfen. 

Die Beschilderung an der Messstelle entspricht einem klassischen „Trichter“. Zunächst ist auf der BAB 12 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vorgeschrieben. Diese wird in der Anfahrt auf das Autobahndreieck Spreeau auf 100 km/h reduziert. Noch auf der BAB 12, kurz vor Beginn der Rechtskurve zur BAB 10 hin und etwa 500 Meter vor der Messstelle erfolgt die weitere Reduzierung auf 80 km/h, welche auch an der Messstelle noch gültig ist. Erst mehr als 250 Meter hinter der Messstelle wird die Reduzierung aufgehoben. Die verkehrspsychologischen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschilderung sind erfüllt, da jeder Autofahrer hinreichend von der Beschränkung Kenntnis nehmen kann. Nur in Ausnahmesituationen ist ein Augenblicksversagen zu bejahen.

Aber hier sind die Schwächen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 8.0 der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Charakteristisch  an dem Gerät ist sein Messbalken (Sensorkopf). Auf diesem sind fünf Helligkeitssensoren angebracht. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, welche  von den  herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen bestimmen die jeweilige Entfernung des KfZ zum Messgerät. Hierdurch kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mittels dieser Werte erfolgt die Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode, welche nur auf Helligkeitsunterschiede setzt, können schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf den Blitzer die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen. Auch moderne LED- Scheinwerfer führen aus dem gleichen Grund zu Ungenauigkeiten. Messung in der Nacht oder bei Dämmerung sind daher besonders kritisch zu bewerten.

Nicht selten ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist. Vorgeschrieben ist die genaue Austarierung mittels Wasserwaage. Wenn dieses nicht dokumentiert ist, bestehen ernsthafte Zweifel an der Genauigkeit der Messung. Denn schon eine leichte "Schrägstellung" von ein oder zwei Grad erhöht die angeblich gemessene Geschwindigkeit. Gleiches gilt bei einem falschen Gierwinkel queraxial zur Fahrbahn: Hierdurch erhöht sich die Wegstrecke, was ebenfalls zu Messfehlern führen kann.

Auch bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Mühe das Fahrzeug korrekt zu erfassen, was ebenfalls zu einer Verzerrung des Messergebnisses führt.  Daher wurden auch schon  Betroffene freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 8.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat.

Sämtliche Einseitensensoren bedürfen gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO einer ein Jahr lang gültigen Eichung. Schon ganze Messreihen sind für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die Eichung erloschen war.  

Diese und andere Fehler finden Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse der Rohmessdateien und Messprotokolle.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher Ihre Messung von einem technischen Sachverständigen überprüfen. Dieser benennt die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung in einem Gutachten. Dieses ist damit die Basis für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Fürstenwalde die Nichtverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird.  Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden. Sämtliche Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachters, werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

 



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