Geblitzt: BAB 10, km 71,4 in Fahrtrichtung Ludwigsfelde- Bußgeld vermeiden!

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Dieser mobile Blitzer wird in einem Spezialanhänger auf der BAB 10 in Fahrtrichtung Potsdam ca. 700 m nach der Anschlussstelle Genshagen aufgestellt. 

Diese relativ neue Messstelle ist besonders tückisch, da die Strecke zwar freigegeben ist, aber ca. 275 m vor dem Blitzer die Höchstgeschwindigkeit reduziert wird. Die ausreichende Beschilderung verspricht für die Rechtsfigur des sogenannten "Augenblicksversagens" hier leider nur bedingten Erfolg. 

Jedoch ist hier ein Einspruch gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot sehr erfolgversprechend. Sind es doch die Schwächen des  verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Es werden Laserimpulse im Infrarotbereich ausgestrahlt, welche von dem ankommenden Fahrzeug reflektiert und vom Blitzer wieder empfangen werden. Hierdurch kann die Fahrzeit für die eingegeben Messstrecke bestimmt und mit diesen Daten die Geschwindigkeit berechnet werden.

Durch die Ausweitung der Laserimpulse kann es aber passieren, dass die Strahlen von verschiedenen Fahrzeugteilen zurückgesandt werden. Das Gerät speichert diese aber als von einem Teil reflektiert. Dadurch wird die Bestimmung der Fahrzeit und somit auch die Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen verfälscht.  In ca. 50 % aller Fälle kommt es dadurch zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Die Fixierung in dem Anhänger ist nicht immer fest genug, bzw. dieser ist nicht exakt genug aufgestellt, um die zwingend erforderliche Parallelität zur Fahrbahn zu gewährleisten. Ist diese aber nicht gegeben, kann die Messung nicht als genau genug gewertet werden.

Das Gerät bedarf einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr lang gültigen Eichung. Oft wird vergessen die Frist zu überprüfen. Ist diese aber bei dem eingesetzten Gerät abgelaufen, ist entweder die Messung zu annullieren oder ein sehr hoher Toleranzbereich zuzubilligen. 

Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit ist die Justage des Gerätes notwendig. Von besonderer Bedeutung für die Richtigkeit der Messung ist die richtige Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstands des mobilen Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Da dafür die Sorgfalt des Bedieners entscheidend ist, kommen hier häufig Fehler vor. Schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten

Für die Auswertung des Fotos ist die vom Hersteller mitgelieferte digitale Auswerteschablone anzuwenden. Wird diese nicht genau wie in der Bedienungsanleitung aufgelegt, ist die Auswertung auch fehlerhaft.  Auch dieser Fehler tritt sehr häufig auf. Wird dieses festgestellt, ist das Verfahren einzustellen.

Um diesem vorzubeugen, fordert der Hersteller eine Schulung des Personals. Ist eine solche in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Sie zeigt aber die Vielzahl von möglichen Fehlern bei Ihrer konkreten Messung.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher zu Ihrer Messung ein technisches Gutachten erstellen. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik wertet die Rohmessdaten und Messprotokolle aus. 

Dessen Ausarbeitung  ist damit die Grundlage für Beweisanträge gegeben, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Zossen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens.  Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden. 

Sämtliche Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachters, werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





Foto(s): andreas junge

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