Geblitzt: BAB 10, km 83,9 in Fahrtrichtung AD Nuthetal- Tipps vom Fachanwalt- Bußgeld vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Der mobile Blitzer wird in westlicher Fahrtrichtung zwischen den Anschlussstellen Ludwigsfelde West und etwa drei Kilometer vor dem Autobahndreieck Nuthetal auf der Höhe eines Nothalteplatzes aufgebaut. 

Sie sind von diesem Blitzer erfasst worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Unmittelbar nach der Anschlussstelle Ludwigsfelde-West bei Kilometer 78,2 wird die zuvor freigegebene zulässige Höchstgeschwindigkeit durch einen sog. „Trichter“ erst auf 120 km/h, dann auf 100 km/h und schließlich auf 80 km/h reduziert. Das Schild auf 80 km/h ist mit den Zusatzschildern „Straßenschäden“ und „auf 6 km“ versehen. In Höhe des Kilometers 82 wird die Beschilderung auf 80 km/h nochmals wiederholt. Die Beschilderung erfolgt jeweils beidseitig. Nach Ansicht des hier zuständigen Amtsgerichts Zossen genügt diese Beschilderung verkehrspsychologischen Anforderungen. Ein Augenblicksversagen wird nur in Ausnahmefällen bejaht.

Der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier aber die Schwächen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.

Dieser Blitzer hat einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, die von herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Durch dieses System kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode können aber schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Helligkeitsmessung und damit die Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Oft ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist. 

Auch bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Mühe das Fahrzeug korrekt zu erfassen, was ebenfalls zu einer Verzerrung des Messergebnisses führt.  Daher wurden auch schon  Betroffene freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 8.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Geräts abgelaufen, muss entweder die gesamte Messreihe annulliert oder ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich gewährt werden. Diese und andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt Ihre Messung deswegen durch einen technischen Gutachter überprüfen. Dessen Kosten sowie die des gesamten Verfahrens übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Der Sachverständige wertet die Rohmessdaten und Messprotokolle Ihrer Messung aus und benennt die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf die Messung in einem Gutachten. Dieses ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Zossen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Er verteidigt jährlich in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Fast alle seine Verfahren enden mit einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich, WhatsApp, Signal und Telegram sowie TelegramX stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema