Geblitzt: BAB 117, km 1,95, zwischen AD Waltersdorf und Berlin, FR Berlin- Bußgeld vermeiden!

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Die BAB verbindet mit ihren insgesamt 4,8 km die BAB 113 mit der B 96a, der mobile Blitzer wird Richtung Berlin unmittelbar nach dem Rasthof Waldeck aufgestellt. Sie sind von diesem erfasst wurden und haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar.

Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel hatten und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. Hier sind es aber die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0, die einen erfolgreichen Verteidigungsansatz versprechen.

Es handelt sich um einen Einseitensensor (ESO) dessen Funktionsweise auf der Messung von Helligkeitsunterschieden beruht. Die Gesamtmessstreckenlänge beträgt 0,5 m bei einer Reichweite von insgesamt 18 m. Der Messbalken ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet, von denen drei (die beiden äußeren und der in der Mitte) einen 0,5 m- Abstand (Messbasis) aufweisen und die Geschwindigkeit messen. Deswegen sind sie auch parallel ausgerichtet. Sie registrieren die Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge speichern und vergleichen diese. Die beiden anderen Sensoren sind schräg gestellt und ermöglichen eine Abstandsmessung, durch welche der Abstand des Sensorkopfes (Messbalken) zu dem gemessenen Fahrzeug bestimmt wird. Dieser darf maximal die bereits erwähnte 18 m aufweisen. Es werden die Helligkeitsunterschiede erfasst, welche von den vorbeifahrenden Fahrzeugen verursacht werden. Aus der auf der Messstrecke benötigten Zeit wird die Geschwindigkeit berechnet.

Diese Messmethode führt aber dazu, dass schon einfache Lichtreflexe, wie ein Fahrzeugschatten, oder direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Messung zu Ihren Ungunsten beeinflussen können. Der Sensorkopf ist laut Bedienungsanleitung mindestens 50- 70 cm über der Fahrbahnoberfläche aufzustellen, geschieht dies nicht, können Zuordnungsprobleme entstehen. Ein zu weicher Boden kann zu einem Absacken des Gerätes führen  und die Messung wäre nicht exakt. Zu achten ist bei dem Gerät auch auf die Übertragung der Fahrbahnneigung auf den Sensorkopf (Messbalken) mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage. Eine Schrägstellung, sei sie noch so gering, würde die Messung ebenfalls verfälschen. Durch Unkenntnis oder mangelnde Sorgfalt der Beamten geschieht dieser Fehler nicht selten. Gleiches gilt für eine mangelnde Parallelität des Sensorkopfes zum Fahrbahnrand. In technischer Hinsicht ist derzeit vor allem die sog. „Reifenprofilmessung“ zu bemängeln. Es hat sich herausgestellt, dass es dem Messgerät schon ausreicht, einen einzigen „Peak“ an plausiblen Geschwindigkeitswerten zu ermitteln, statt das Fahrzeug über dessen gesamte Länge zu detektieren. Dies ist vor allem dann kritisch zu bewerten, wenn dieser einzige „Peak“ durch die Reifen des Fahrzeuges ausgelöst wird, da diese eine eigene und vom Fahrzeug unabhängige Rotationsgeschwindigkeit aufweisen. Verdachtsmomente für eine solche Messung liegen vor allem dann vor, wenn sich das Fahrzeug nicht wie gefordert mit seiner Front an der Fotolinie befindet, sondern mit den Radaufstandspunkten. Zuordnungsschwierigkeiten sind ausweislich der Bedienungsanleitung teils auch dort zu verzeichnen, wo mit hohem Radstand bzw. Fahrzeuge mit einem sehr tief aufgestellten Sensor gemessen werden. Hier kann es nämlich vorkommen, dass entferntere Fahrzeugteile und nicht die dem Messgerät zugewandten Fahrzeugteile die Messung auslösen. so dass die zur Zuordnung gemessenen Seitenabstände nicht mehr eine eindeutige Zuordnung ermöglichen, wenn zwei Fahrzeuge im Messbereich unmittelbar nebeneinander in die gleiche Richtung fahren. Sämtliche Einseitensensoren bedürfen einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr lang gültigen Eichung. Es wurden schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil diese abgelaufen war.  Durch eine Sichtung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können Experten für Verkehrsmesstechnik diese und andere Fehler finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein Sachverständigengutachten ein. Das technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Königs Wusterhausen nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren und  ist  Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.  

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp.






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