Geblitzt: BAB 13 km 106,1 AS Schwarzheide/BASF, in FR AS Ruhland- Schwere Fehler bei der Messung!

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Die Messstelle auf der BAB 13 bei Kilometer 106,1 nahe der Anschlussstelle Schwarzheide/BASF in Fahrtrichtung Ruhland ist ein zentraler Punkt der Verkehrsüberwachung. Hier kontrolliert die Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Zur Geschwindigkeitsmessung kommt der Einseitensensor ESO 8.0 zum Einsatz – ein Gerät, das zwar moderne Technik verwendet, aber auch zahlreiche Fehlerquellen birgt. Eben diese Schwachstellen machen Einsprüche gegen Bußgeldbescheide an dieser Stelle besonders erfolgversprechend. Rechtsanwalt Andreas Junge, ein Spezialist für Verkehrsrecht mit langjähriger Erfahrung, ist Ihr kompetenter Partner, um falsche Messungen anzufechten.

Wie funktioniert der Einseitensensor ESO 8.0?

Der ESO 8.0 ist ein optisches Geschwindigkeitsmessgerät, das ohne Radar oder Laser arbeitet. Es misst Geschwindigkeiten mithilfe von Infrarotsensoren, die Fahrzeuge seitlich erfassen und die Geschwindigkeit mit Hilfe der Zeit berechnen, die ein Fahrzeug benötigt, um eine bestimmte Strecke zurückzulegen.

Ablauf der Messung

Erfassung des Fahrzeugs:

  • Der ESO 8.0 wird am Straßenrand aufgestellt und überwacht den vorbeifahrenden Verkehr seitlich.
  • Infrarotsensoren erfassen das Fahrzeug, sobald es das Messfeld betritt.

Messung der Geschwindigkeit:

  • Das Gerät misst die Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die definierte Messstrecke, hier 25 Meter, zu durchfahren.
  • Die Geschwindigkeit wird aus der bekannten Strecke und der gemessenen Zeit berechnet.

Beweisfoto:

  • Überschreitet das Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit, wird ein Foto erstellt, das das Fahrzeug und idealerweise den Fahrer zeigt.

Fehlerquellen beim ESO 8.0

Trotz der modernen Technik des ESO 8.0 gibt es zahlreiche potenzielle Fehlerquellen, die die Messung ungenau machen können. Diese Schwachstellen eröffnen Betroffenen realistische Chancen, einen Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten.

1. Ungenauigkeiten bei der Installation

Die korrekte Aufstellung des ESO 8.0 ist entscheidend für die Messgenauigkeit. Schon geringfügige Fehler bei der Installation können zu falschen Messergebnissen führen.

  • Höhe und Winkel: Der Sensor muss exakt in der vorgeschriebenen Höhe und im richtigen Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Abweichungen führen immer zu ungenauen Messungen.
  • Abstand zur Fahrbahn: Der Abstand zwischen dem Sensor und der Fahrbahn muss millimetergenau eingehalten werden. Fehler hierbei können ebenfalls die Ergebnisse massiv verfälschen.
  • Instabile Befestigung: Bewegungen des Sensors durch Wind, Erschütterungen oder eine instabile Aufstellfläche führen auch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen

2. Probleme bei der Fahrzeugerfassung

Der ESO 8.0 erfasst Fahrzeuge seitlich, was in bestimmten Situationen zu Problemen führen kann.

  • Parallelfahrende Fahrzeuge: Fahrzeuge auf benachbarten Fahrspuren können fälschlicherweise erfasst werden.
  • Überholvorgänge: Überholende Fahrzeuge können die Messung stören oder eine falsche Geschwindigkeitszuordnung verursachen.
  • Ungenaue Zuordnung: In Fällen mit dichtem Verkehr kann die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs einem anderen Fahrzeug zugeordnet werden.

3. Störungen durch Reflexionen

Der ESO 8.0 arbeitet mit Infrarotsensoren, die anfällig für Reflexionen und Störungen sind.

  • Reflexionen von Fahrzeugen: Hochglänzende oder metallische Fahrzeugoberflächen können die Infrarotstrahlen zurückwerfen und die Messung verfälschen.
  • Wetterbedingungen: Regen, Nebel oder nasse Fahrbahnen können die Sensoren beeinflussen und die Genauigkeit der Messung verringern.
  • Sonnenstrahlen: Direkte Sonneneinstrahlung kann die optischen Sensoren ebenfalls stören.

4. Einfluss von Wetter- und Umweltbedingungen

Die Messgenauigkeit des ESO 8.0 kann durch äußere Einflüsse beeinträchtigt werden.

  • Starker Wind: Wind kann den Sensor minimal bewegen, was die Ausrichtung und damit die Messung beeinflusst.
  • Verschmutzungen: Staub, Schmutz oder Insekten auf der Sensoreinheit können die Infrarotsignale blockieren oder verzerren.
  • Temperaturunterschiede: Extreme Hitze oder Kälte können die Funktionsfähigkeit der Sensoren beeinträchtigen.

5. Probleme bei der Datenauswertung

Die erfassten Daten werden elektronisch ausgewertet. Dabei können ebenfalls Fehler auftreten:

  • Softwareprobleme: Fehler in der Software des Geräts können die Messergebnisse verfälschen.
  • Fehlende Plausibilitätsprüfung: Unrealistisch hohe oder niedrige Geschwindigkeitswerte werden nicht immer ausreichend geprüft.
  • Ungenaue Zuordnung: Die Verknüpfung der Messdaten mit den Beweisfotos kann fehlerhaft sein.

6. Dokumentationsmängel

Eine fehlerhafte oder unvollständige Dokumentation der Messung kann die Verwertbarkeit der Ergebnisse beeinträchtigen.

  • Fehlende Kalibrierung: Der ESO 8.0 muss regelmäßig kalibriert werden. Ohne einen gültigen Kalibrierungsnachweis ist die Messung nicht rechtsgültig.
  • Unvollständige Messprotokolle: Wichtige Angaben wie die Geräteposition, die Wetterbedingungen oder die Kalibrierungsdaten können fehlen.
  • Mangelnde Überprüfung: Eine Plausibilitätskontrolle der Messungen durch geschultes Personal wird häufig vernachlässigt.

Warum ist ein Einspruch besonders erfolgversprechend?

Die Vielzahl potenzieller Fehlerquellen macht die Messergebnisse des ESO 8.0 angreifbar. Selbst kleine Ungenauigkeiten können dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid aufgehoben wird. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann die Messprotokolle und die Geräteaufstellung prüfen, um Schwachstellen aufzudecken.

Rechtsanwalt Andreas Junge: Ihr Experte für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit Jahren bundesweit erfolgreich im Verkehrsrecht tätig. Mit seiner umfassenden Erfahrung kennt er die technischen und rechtlichen Schwächen des ESO 8.0 genau und setzt sich engagiert für die Rechte seiner Mandanten ein. Erkannte Fehler benennt und begründet er in TÜV- zertifizierten Gutachten. Mit deren Hilfe werden die vorhandenen Messfehler zweifelsfrei nachgewiesen.

  • Einfache Kontaktaufnahme: Über das Kontaktformular auf anwalt.de können Sie unkompliziert eine Beratung vereinbaren.
  • Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürozeiten: Bei dringenden Fragen steht Ihnen Herr Junge unter 0179 2346907 zur Verfügung.
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung: Mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.


Foto(s): Andreas Junge

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