Geblitzt: BAB 2, km 22,0 in Fahrtrichtung Berlin- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten? Hier kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Der mobile Blitzer wird auf dem Parkplatz Temnitz zwischen den Anschlussstellen Wollin und Brandenburg aufgebaut. Dies ist 22 Km vor dem Autobahndreieck Werder, auf welchem die BAB 2 in den Berliner Ring (BAB 10) mündet.

Generell  ist auf dem gesamten ca. 37 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen den Landesgrenze  Brandenburgs und Sachsen-Anhalts bis zum Autobahndreieck Werder durchgängig eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h angeordnet. Auf Basis dieser Höchstgeschwindigkeit wird auch gemessen. Hierauf wird durch eine beidseitige Beschilderung  in regelmäßigen Abständen hingewiesen. Das hier zuständige Amtsgericht Brandenburg an der Havel hält dieses für ausreichend. Nur in Ausnahmefällen wird ein Augenblicksversagen bejaht.

Der Hauptangriffspunkt der Verteidigung sind hier aber die Schwächen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 8.0. Diese sind ein fester Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer hat einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Helligkeitssensoren befinden. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, die von herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung zum Messgerät. Durch dieses System kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert. 

Bei dieser Messmethode können aber schon einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen oder anderer Fahrzeuge, von Bäumen , Begrenzungen u.ä.) sowie direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Messung zu Lasten des Betroffenen beeinflussen.

Oft ist die Einstellung des Gerätes nicht genau an die Fahrbahnneigung angepasst. Dies führt zur Messung vermeintlich überhöhter Geschwindigkeiten, obwohl tatsächlich der Grenzwert gar nicht überschritten ist.  Bei der Justierung des Messgerätes muss die Fahrbahnneigung auf den Sensorkopf mittels der vom Hersteller gelieferten Wasserwaage übertragen werden. Oft wird hier zu ungenau bearbeitet und die Messung durch eine unrichtige Schrägstellung verfälscht. 

Auch bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Mühe das Fahrzeug korrekt zu erfassen, was ebenfalls zu einer Verzerrung des Messergebnisses führt.  Daher wurden auch schon  Betroffene freigesprochen, weil die in der Bedienungsanleitung zum Messgerät ESO ES 8.0 vom Hersteller geforderte „nachvollziehbare" gekennzeichnete Fotolinie gefehlt hatte und somit nicht klar erkennbar war, ob es sich bei dem gemessenen Fahrzeug tatsächlich um das Betroffenenfahrzeug gehandelt hat.

Sämtliche Einseitensensoren benötigen gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO einer Eichung, die ein Jahr gültig ist. Schon ganze Messreihen wurden für ungültig erklärt, weil diese nicht mehr gültig war. 

Diese und noch viele andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen. Der Sachverständige wertet die Rohmessdaten und Messprotokolle Ihrer Messung aus. Es werden die gefundenen Fehler und deren Auswirkung auf Ihr Messergebnis aufgelistet und begründet. Damit ist das Gutachten die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

ER ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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