Geblitzt: BAB 24, bei km 146,05, in FR Hamburg- Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie hier geblitzt wurden, wirft Ihnen die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee vor, Sie hätten die hier erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Nach ca. vier Wochen erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Reagieren Sie hier ohne anwaltliche Hilfe, folgt dem zeitnah ein Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. An dieser Messstelle sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg des Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer sendet kontinuierlich Laserstrahlen im Infrarotbereich aus und zwar mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 cm auf 75 m. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeitmessung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich dadurch, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse reflektiert und zurücksendet. Hiermit kann die Fahrtzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt werden. Mit  diesen Daten kann die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera aktiviert.

Der gravierenste Messfehler entsteht dann, wenn durch die Auffächerung der Laserstrahlen, Lichtstrahlen von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer speichert diese als von einem Karosserieteil zurückgesandt. Dadurch wird die Messung der Zeit und somit auch die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die gemessenen Werte mit der tatsächlichen Geschwindigkeit nicht überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Oft geschehen Aufbaufehler oder Ungenauigkeiten bei der Auswertung der Daten, was ebenfalls das Messergebnis verfälscht. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich in seiner Bedienungsanleitung eine Schulung des Messpersonals. Ist diese in der Akte nicht vermerkt, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Zuordnungsschwierigkeiten hat das Messgerät bei Überholvorgängen, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrssituationen. Auch dann ist die Messung nicht genau genug.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen. Diese und andere Fehler können bei durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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