Geblitzt: BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0- Bußgeld vermeiden!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat? Dann folgt, so sich nicht wehren, dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Arten zeitnah der Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ Traffistart S 350, früher S 330, die den Erfolg des Einsruchs garantieren.

Die Geschwindigkeit an dieser Stelle wird von 130km/h auf 100 km/h heruntergeregelt, wobei sich die beiden Blitzersäulen unterhalb der Brücke am Hermsdorfer Kreuz befinden.  Die Geschwindigkeitsermittlung Erfolg auf der Basis einer Weg- Zeitmessung. Auf der überwachten Fahrspur sind drei piezoelektrische Drucksensoren in Abständen von jeweils einem Meter im Fahrbahnbelag eingelassen, sie bilden die drei Messstrecken. Überfährt ein Fahrzeug die drei Piezosensoren, werden die Sensorsignale dem Piezovorverstärker zugeführt, welcher drei voneinander unabhängige Zeitmessungen für die Messstrecken durchführt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, das auf dieser Spur fährt, ermittelt.

Allerdings darf der Messstellenbereich keinerlei Beschädigungen aufweisen. Der Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen dürfen höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Witterungseinflüsse, Schwertransporte und die allgemeine Abnutzung sind aber die Ursachen, dass dieses nicht der Fall ist. Erschütterungen sorgen für, wenn auch leichte, Beschädigungen der Messkabel und deren Verrutschen. Daher kann in solchen Fällen nicht von einer exakten Messung ausgegangen werden.

Der Hersteller fordert ausdrücklich eine Einweisung des Bedienpersonals in die Anwendungsweise des Gerätes. Ist eine solche Schulung in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Gleichfalls müssen alle Bestandteile des Messgerätes eine gültige Eichung aufweisen. Ist dieses nicht der Fall, ist die gesamte Messreihe zu annullieren.

Diese und andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten begründet. Dadurch ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihres Messergebnisses dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren, einschließlich des Gutachters, keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das juristische Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.  Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Nachricht oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese ist in Berlin und eine Zweigstelle befindet sich in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.




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