Geblitzt: BAB 9, Eisenberg, Berlin- München, km 177,5- Rat vom Fachanwalt!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern vorzugehen. Denn geblitzt wird mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed und dessen Fehlerquellen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzertyp sendet Laserstrahlen aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Messgerät zurück. Die dann ermöglichte Weg- Zeit- Berechnung hat die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit als Ergebnis.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und damit Verzerrung der Rückstrahlsignale und letztlich Verfälschung des Messergebnisses. Dieser Serienfehler tritt bei mindestens jeder zweiten Messung auf. Oft werden auch mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst. Dann kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, d.h. der Bußgeldstelle ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Auto die gefahrene Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt, dann kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Wird dieses Gerät nicht ordnungsgemäß gewartet, kann die Geräteeichung abgelaufen sein. In diesen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von 20 % gewährt. Oft ergibt eine Überprüfung der Messung, dass die Höhe des Auswerterahmens die herstellerseitig zulässige Höchsthöhe überschreitet. Da die Gründe für diese Diskrepanz anhand der zur Verfügung stehenden Messdatensätze meist nicht aufgeklärt werden kann, ist es in solchen Fällen nicht ausgeschlossen, dass es sich um eine Fehlzuordnung des Messergebnisses handelt. Eine fehlerhafte Messwertzuordnung kann auch nur dann ausgeschlossen werden, wenn sich keine weiteren Fahrzeuge innerhalb des Auswerterahmens auf dem Messfoto befinden und wenn die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich erkennbar oberhalb des unteren Rahmenteils befinden und  nicht das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad innerhalb des Auswerterahmens befinden.

Diese und noch sehr viele andere Messfehler können durch die Durchsicht Ihrer Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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