Geblitzt: BAB 13, km 141,7, Gem. Radeburg, Fahrtrichtung Berlin- Dresden

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Sie sind an dieser Stelle geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen der Landesdirektion Sachsen in 09105 Chemnitz erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot ersparen. 

Statistisch gesehen ist fast jeder Bußgeldbescheid aus unterschiedlichen Gründen anfechtbar. Hier sind es vor allem die Schwächen des verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 8.0, die der Verteidigung die besten Argumente liefern.

Charakteristisch  an dem Gerät ist sein Messbalken (Sensorkopf). Auf diesem sind fünf Helligkeitssensoren angebracht. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsunterschiede, welche  von den  herannahenden Fahrzeugen verursacht werden. Die beiden anderen bestimmen die jeweilige Entfernung des KfZ zum Messgerät. Hierdurch kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mittels dieser Werte erfolgt die Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera aktiviert.

Diese Funktionsweise hat aber zur Folge, dass schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder Lichtreflexe (wie Schatten des Fahrzeugs) die Messung zu Ihren Ungunsten beeinflussen können. Auch moderne LED- Scheinwerfer haben einen negativen Einfluss auf die Registrierung der Helligkeit und damit die Berechnung der Geschwindigkeit. Besonders bei Fahrten in der Dämmerung und bei Nacht sind diese eine Quelle von Messfehlern.

Die Aufstellung des Einseitensensors auf erdigen Untergrund muss sicherstellen, dass das Standbein des Gerätes nicht einsinken kann. Dies kann nämlich dazu führen, dass auch dadurch eine Veränderung der Geschwindigkeitsmessung zu Ihren Lasten erfolgt.  In einem solchen Fall ist zumindest ein sehr weiter Toleranzabzug zu gewähren. 

Beim Aufbau muss die Fahrbahnneigung unbedingt mittels der vom Hersteller gelieferten Wasserwaage auf den Sensorkopf übertragen werden. Gleichfalls muss er parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Passiert dies nicht, was nicht selten ist, kann von keiner exakten Messung ausgegangen werden. Bei einer solchen "Schrägstellung" werden höhere als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt.

Außerdem wurde festgestellt,, dass es dem Messgerät schon ausreicht, einen einzigen „Peak“ an plausiblen Geschwindigkeitswerten zu ermitteln, statt das Fahrzeug über dessen gesamte Länge zu detektieren. Dies ist vor allem dann kritisch zu bewerten, wenn dieser einzige „Peak“ durch die Reifen des Fahrzeuges ausgelöst wird, da diese eine eigene und vom Fahrzeug unabhängige Rotationsgeschwindigkeit aufweisen. In einem solchen Fall liegt auch keine exakte Messung vor. 

Sämtliche Einseitensensoren bedürfen einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr lang gültigen Eichung. Es wurden schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil diese abgelaufen war. Durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und der Messprotokolle können diese und andere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher Ihre Messung von einem technischen Sachverständigen überprüfen. Dieser benennt die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung in einem Gutachten. Dieses ist damit die Basis für Beweisanträge, mit denen dem Gericht die Nichtverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird.  Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden. Sämtliche Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachters, werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Örtliche Entfernungen sind kein Hinderungsgrund.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in. Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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