Geblitzt: BAB 115, km 6,4 in Fahrtrichtung AD Nuthetal- Bußgeld vermeiden!

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Der mobile Blitzer wird auf der BAB 115 ca. sechseinhalb Kilometer vor dem Autobahndreieck Nuthetal, d.h. etwa einen Kilometer hinter der Anschlussstelle Potsdam- Drewitz aufgestellt. Falls Sie geblitzt wurden, erhalten Sie einen Anhörungsbogen und danach Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee. In einem solchen Fall kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Seit der Berliner Stadtgrenze liegt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die entsprechende Verkehrsschilder sind beidseitig und nach Auffassung des zuständigen Amtsgericht Potsdam in ausreichenden Zahl aufgestellt. Doch hier sind es die Schwächen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 3.0 bzw. seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Das Grundschema der Messung ist auf den ersten Blick leicht zu verstehen. Ein Fahrzeug durchfährt eine bestimmte Strecke (nämlich die Breite des "Messgerätebalkens", der mit mehreren in bekanntem Abstand angeordneten Sensoren ausgestattet ist) in einer bestimmten Zeit- hieraus kann dann die Geschwindigkeit gemessen werden. Die Zeit wird mittels der Helligkeitsunterschiede gemessen, welche das Fahrzeug verursacht. 

Diese Messmethode hat Ihre Tücken. Schon Lichtreflexe (etwa der Schatten des Fahrzeugs) oder direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät, können die Messung zu Ihrem Nachteil beeinflussen. Oft wird von de Beamten nicht ausreichend der Untergrund des Stativs geprüft, so dass dieses während der Messung wegen des weichen Untergrunds, der Sogwirkung der Fahrzeuge oder Erschütterungen absinkt. In einem solchen Fall ist die gesamte Messreihe nicht zu verwerten. Der Hersteller  fordert in seiner Gebrauchsanleitung ausdrücklich, dass bei der Aufstellung des Sensorkopfes  die Straßenneigung mit Hilfe der mitgelieferten Neigungswasserwaage auf den Sensorkopf zu übertragen und der sogenannte Neigungswinkel einzustellen ist. Nach Beendigung der Messung soll der Bediener die Einstellung des Sensorkopfes nochmals zu überprüfen. Bei einer Abweichung von mehr als 2° dürfen alle Messungen seit der letzten Überprüfung nicht verwertet werden. Diese Vorgaben werden von dem Messpersonal oft nicht eingehalten oder entsprechend dokumentiert und die Messung ist dann ebenfalls nicht verwertbar. Gesetzlich ist eine gültige Eichung des Gerätes zum Zeitpunkt der Messung vorgeschrieben. Es sind schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die Eichung abgelaufen war. Diese und noch viele andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Amtsgericht Potsdam nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese befindet sich in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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