Geblitzt: BAB 10, km 92,6 in Fahrtrichtung AD Potsdam- Tipps vom Fachanwalt- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind hier von dem mobilen Blitzer erfasst worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. An dieser Messstelle sind es besonders die Schwächen des verwendeten Messgerätes PoliscanSpeed, welche der Verteidigung die entscheidenden Argumente liefern.

Dieses Gerät ist spätestens durch die Urteile des AG Aachen, des  AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahr 2016 umstritten. Von vielen Gerichten wird es wegen seiner Fehleranfälligkeit auch als Blackbox bezeichnet. Mittels einer Laser- Puls- Laufzeit- Messung wird die Zeit festgestellt, die ein fahrendes Fahrzeug auf einer zuvor eingestellten Strecke benötigt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Testreihen haben gezeigt, dass bei ca. 50 % der Messungen die tatsächliche nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Fehler auftreten. Es sind schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Diese Nachlässigkeit ist nicht selten. PoliscanSpeed soll möglichst nahe am Fahrbahnrand aufgebaut werden. Im Stativbetrieb ist es wichtig, das System auf ausreichend festem Untergrund aufzustellen, damit sich während der Messungen keine negativen Veränderung ergeben. Durch die Unachtsamkeit der Beamten ist dies nicht selten der Fall. Der Hersteller Vitronic bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Der Hersteller verweist auf sein Schulungsangebot, dass der Sachkunde des Messpersonals dient. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau und der Auswertung des Messfotos dringend notwendig. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit erfolgt die Justage des Gerätes. Von großer Bedeutung ist die exakte Einstellung des Schwenkwinkels  der anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird.  Hierfür ist die besondere Sorgfalt und eine Kenntnis des Gerätes notwendig, was nicht bei allen Messbeamten der Fall ist, wodurch hier sehr oft Fehler geschehen. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten passiert, ist die Messung nicht verwertbar. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse der Rohmessdaten und Messprotokolle auch bei Ihrer Messung finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wird daher Ihre Messung durch einen technischen Sachverständigen überprüfen lassen. Dieser wertet Ihre Rohmessdaten und Messprotokolle aus und findet die bei Ihrer Messung gemachten Fehler. Deren Auswirkung auf Ihr Messergebnis benennt und begründet er in seinem Gutachten. Dieses ist damit die Grundlage für Beweisanträge mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Potsdam die mangelnde Genauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachters.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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