Geblitzt: BAB 24, km 207,748 in Fahrtrichtung Berlin- Bußgeld vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Der mobile Blitzer wird auf der BAB 24 zwischen den Anschlussstellen Neuruppin und Neuruppin -Süd aufgestellt und zwar in Höhe des Parkplatzes Ruppiner See. Falls Sie von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid erhalten haben, lohnt sich hier die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts. Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot können dadurch sicher vermieden werden.

Laut Statistik sind fast alle Bußgeldbescheide angreifbar. Die Gründe für den Erfolg können unterschiedlich sein. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei rund 2000 ausgewerteten Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Hier sind es aber fast immer die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ ESO ES 8.0, welche für einen Erfolg sorgen.

Dieser ist ein Einseitensensor und zwar vom Funktionsprinzip leicht zu verstehen, aber in der Bedienung und beim Aufbau nicht leicht zu handhaben. Normale Lichtschrankenmessgeräte messen mittels mehrerer Infrarot- und Laserstrahlen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann das Gerät die gefahrenen Geschwindigkeit errechnen. Entsprechend funktioniert dies bei den Einseitensensoren (ESO), die jedoch nur mit Helligkeitsunterschieden messen, nicht aber selbst Strahlen aussenden. Daher kann schon unmittelbare Sonneneinstrahlung das Messergebnis zu Ihren Lasten verfälschen. Dieser Gerätetyp benötigt eine gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO ein Jahr gültige Eichung. Oft ist diese mangels Kontrolle abgelaufen. In diesem Fall ist die gesamte Messreihe entweder nicht verwertbar oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren. Vor dem eigentlichen Aufbau des Gerätes, müssen die Beamten auf die Bodenbeschaffenheit achten. Ist der Boden etwa vom Regen aufgeweicht, so kann das Messgerät "sacken", wodurch die notwendige Parallelität zur Straße nicht mehr gegeben ist. Die Lichtstrahlen müssen auch unbedingt senkrecht zur Fahrtrichtung verlaufen. Jede Schrägstellung verfälscht das Messergebnis. Daher muss beim Aufbau die Justierung mittels der vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage erfolgen. Dieses geschieht oft aus Nachlässigkeit oder Unkenntnis nicht oder nicht genau genug. Auch dann ist die Messung nicht exakt genug. Bei besonders herausragenden Fahrzeugteilen, kann es zu Abtastfehlern kommen. Hier können durch Messungen unterschiedlicher Fahrzeugteile (als Anknüpfungspunkt der Messung) falsche Messungen die Folge sein. Die knappe aber nicht abschließende Aufzählung zeigt, welche Fehlermöglichkeiten bei Ihrer Messung vorhanden sind.

Rechtsanwalt Andreas Junge wird daher Ihre Messung durch einen technischen Sachverständigen überprüfen lassen. Dieser wertet Ihre Rohmessdaten und Messprotokolle aus und findet die bei Ihrer Messung gemachten Fehler. Deren Auswirkung auf Ihr Messergebnis benennt und begründet er in seinem Gutachten. Dieses ist damit die Grundlage für Beweisanträge mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Neuruppin die mangelnde Genauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachters.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema