Geblitzt. BAB 2, km 22,2 in Fahrtrichtung Hannover- Bußgeld verhindern.

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Sie sind hier von dem mobilen Blitzer erfasst worden und haben deswegen einen Anhörungsbogen von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Das Gerät wird auf der BAB 2 in westlicher Richtung zwischen den Abfahrten Brandenburg und Wollen, genauer etwa einen Kilometer hinter dem Parkplatz Wendgräben aufgestellt. Ab der Ausfahrt Brandenburg wird die bisher unbegrenzte Höchstgeschwindigkeit durch eine beiderseitige Beschilderung auf  erst 120 km/h und später auf 100 km/h beschränkt. Ursache sind behauptete Straßenschäden. Bis zur Messtelle wird diese Beschilderung nur einmal wiederholt. Dies genügt noch den verkehrspsychologischen Anforderungen, jedoch wurden schon Verfahren wegen des Berufens auf ein Augenblicksversagen eingestellt. Dies ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.

Aber fast immer ist eine Überprüfung des Messvorganges die Ursache für den Erfolg des Einspruchs. Das hier verwendete Messgerät vom Typ ESO ES 3.0 bzw. sein fast baugleicher Nachfolger vom Typ ESO ES 8.0 sind für ihre Schwachstellen bekannt.

Das Grundschema des Gerätes ist einfach. Ein Fahrzeug durchfährt eine bestimmte Strecke in einer bestimmten Zeit und hieraus wird die Geschwindigkeit berechnet. Die Zeit wird mittels eines Sensorkopfs bestimmt, der auf der vorher eingestellten Strecke die durch das Fahrzeug verursachten Helligkeitsunterschiede feststellt. 

Deswegen kann aber schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät die Messung zu Ihren Ungunsten beeinflussen. Auch ein Schattenwurf des Fahrzeugs kann zu Ungenauigkeiten führen. 

Die Aufstellung des Senors auf erdigen Grund, so wie meistens hier, muss sicherstellen, dass das Standbein des Gerätes nicht einsinken kann Dieses führt zu einer Veränderung der Geschwindigkeitsmessung und die zu fordernde Genauigkeit fehlt. 

Ist der Sensorkopf nicht parallel zum Fahrbahnverlauf aufgestellt, so ist die gemessene Geschwindigkeit ebenfalls nicht zu verwerten.  

Bei besonders herausragenden Fahrzeugteilen kann es zu Abtastfehlern kommen. Hier können also durch Messungen unterschiedlicher Fahrzeugteile (als Anknüpfungspunkt der Messung) falsche Messungen die Folge sein.

 Zuordnungschwierigkeiten sind ausweislich der Bedienungsanleitung teils auch dort zu verzeichnen, wo mit hohem Radstand bzw. Fahrzeuge mit einem sehr tief aufgestellten Sensor gemessen werden. Hier kann es nämlich vorkommen, dass entferntere Fahrzeugteile und nicht die dem Fahrzeug zugewandten Fahrzeugteile die Messung auslösen, so dass die zur Zuordnung gemessenen Seitenabstände nicht mehr eine eindeutige Zuordnung ermöglichen, wenn zwei Fahrzeuge im Messbereich unmittelbar nebeneinander in die gleiche Richtung fahren. 

Es sind auch schon ganze Messreihen für ungültig und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die zwingend zu fordernde Eichung erloschen war. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle herausfinden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem Sachverständigen ein technisches Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. In dem Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Durch die Einarbeitung in einen Beweisantrag kann das hier zuständige Amtsgericht Brandenburg an der Havel von der Ungenauigkeit der Messung überzeugt werden. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. I

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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