Geblitzt: BAB 10, km 73,3 in Fahrtrichtung Ludwigsfelde West- Bußgeld vermeiden!

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Der mobile Blitzer wird auf dem südlichen Teil der BAB 10 ("BAB 10) in westlicher FR gen Potsdam hinter der  Anschlussstelle Ludwigsfelde Ost aufgestellt. Haben Sie Post von der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee erhalten, lohnt sich hier ein Einspruch gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot.

Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen Studie zu mehreren Messgeräten festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch fehlerhaft waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung unbrauchbar waren und 18 % der Bußgeldbescheide formell rechtswidrig waren. Es gibt also mehrere Möglichkeiten, wieso ein Einspruch Erfolg haben kann. An dieser Stelle liefern die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ ESO ES 8.0 der Verteidigung die besten Argumente.

Das Gerät ist ein Einseitensensor, dessen Funktionsweise ganz einfach ist. Lichtschrankengeräte messen mittels mehrerer Infrarot- oder Laserstrahlen. Diese überqueren die Fahrbahn im rechten Winkel. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann dann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit berechnen. Entsprechend funktioniert dies bei den Einseitensensorgeräten, die jedoch nur Helligkeitsunterschiede messen, nicht aber selbst Strahlen aussenden. Daher kann bei diesen schon unmittelbare Sonneneinstrahlung das Messergebnis zu Ihren Lasten verfälschen. Sämtliche Einseitensensoren bedürfen einer gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO einer ein Jahr gültigen Eichung. Oft wird dies nicht fristgerecht geprüft und die Eichfrist ist abgelaufen. Wegen dieses Versäumnisses wurden schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen. Auch beim Aufbau des Gerätes sind nicht immer die notwendigen Erfordernisse erfüllt. Die Aufstellung und Justierung des Gerätes muss mit Hilfe der vom Hersteller mitgelieferten Wasserwaage erfolgen. Die Strahlen müssen im rechten Winkel und parallel zur Fahrbahn verlaufen. Es ist dabei natürlich die Bodenbeschaffenheit im Auge zu behalten. Ist der Boden etwa vom Regen aufgeweicht, so kann das Messgerät sacken, wodurch die Parallelität zur Straße nicht gegeben ist. In diesem Fall, sind keine exakten Messergebnisse zu erwarten. Bei besonders herausragenden Fahrzeugteilen kann es zu Abtastfehlern kommen. Hier können also durch Messungen unterschiedliche Fahrzeugteile ( als Anknüpfungspunkt der Messung) falsche Messergebnisse die Folge sein. Die kurze Fehlerauflistung ist bei weitem nicht abschliessend, zeigt aber die hier vorhandenen Möglichkeiten der Verteidigung in einem knappen Überblick.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher Ihre Messung ein technisches Gutachten erstellen. Der Sachverständige analysiert hierzu Ihre Rohmessdaten und Ihre Messprotokolle und findet dabei die bei Ihrer Messung gemachten Fehler. Gleichfalls benennt und begründet er deren negative Auswirkung auf deren Genauigkeit. Damit ist das Gutachten die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Zossen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren.Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht und hat die Ausbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht absolviert. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht besteht eben aus diesen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist kostenfrei.Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

 




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