Geblitzt: BAB 10, km 79,85 in FR AD Nuthetal / Michendorf- Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie hier von dem Blitzer erfasst wurden und einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten haben, kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Die Messstelle befindet sich auf der BAB 10 („Berliner Ring“) im südlichen Bereich. In Höhe des Parkplatzes Siethener Elsbruch, also zwischen der Anschlussstelle Ludwigsfelde-West und dem Autobahndreieck Nuthetal, von wo aus die BAB 115 („Avus“) in Richtung Berlin führt, wird das mobile Messgerät am rechten Fahrbahnrand aufgestellt. Zwar ist das hier zuständige Amtsgericht Zossen der Ansicht, dass die Beschilderung verkehrspsychologischen Ansprüchen genügt. Doch konnte er hier in verschiedenen Konstellation ein sog. Augenblicksversagen für den Betroffenen geltend gemacht werden. 

Aber fast immer ist es erfolgreich, die Art und Weise der Messung anzuzweifeln. Das hier verwendete Messgerät vom Typ ESO ES 3.0 oder sein fast baugleicher Nachfolger vom Typ ESO ES 8.0 sind für ihre Schwachstellen bekannt. 

Die Funktionsweise dieses Einseitensensors (ESO) ist simpel. Der Messbalken ist mit fünf Helligkeitssensoren ausgestattet, von denen drei (die beiden äußersten und der mittlere) für die Geschwindigkeitsmessung zuständig sind.  Diese sind parallel angeordnet und messen die Helligkeitsprofile vorbeifahrender Fahrzeuge. Mittels der Zeit auf der in das Gerät eingegebenen Strecke wird die Geschwindigkeit berechnet. 

Dies führt aber dazu, dass Lichtreflexe, wie etwa der Schattenwurf eines Fahrzeugs oder direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät, die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen können. 

Die Aufstellung des Einseitensensors auf erdigem Untergrund muss sicherstellen, dass dessen Standbein nicht einsinken kann.  Schon ein leichtes Absacken von einigen Millimetern würde den eingestellten Neigungswinkel verändern. Dann wäre die Geschwindigkeitsbestimmung nicht mehr exakt genug. 

Ist der Sensorkopf nicht parallel zur Fahrbahn eingestellt und mittels der vom Hersteller gelieferten Wasserwaage die Fahrbahnneigung eingegeben, kann die Messung ebenfalls keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Dem Gerät reicht es manchmal schon aus, einen einzigen Peak an Geschwindigkeitswerten zu ermitteln, statt die gesamte Länge des betreffenden Fahrzeuges als Messgrundlage zu nutzen. Dies muss zu Fehlern führen, wenn dieser Peak die Reifen des Fahrzeuges sind, da diese naturgemäß eine eigene Rotation haben. 

Es sind auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Messprotokolle und Rohmessdaten herausfinden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher Ihre Messung von einem technischen Sachverständigen überprüfen. Dieser benennt die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung in einem Gutachten. Dieses ist damit die Basis für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Zossen die Nichtverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird.  Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden. Sämtliche Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachters, werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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