Geblitzt: Baustelle zw. Kreuz Schwerin u. AS Neustadt-Glewe, BAB 24, km 102,186, Ri. Hamburg!

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Die Bußgeldstelle Ludwigslust- Parchim macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Die Strafen können dann von einem hohen Bußgeld bis zu mehreren Monaten Fahrverbot reichen. Doch zum Glück wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed gemessen. Dessen gerichtsbekannten und in zahlreichen Tests nachgewiesenen Fehlfunktionen und Schwachstellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Diese werden von ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt. Hierdurch ist eine Ort- Zeit- Messung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber die Länge der Messstrecke hat eine Auffächerung der Impulse zur Folge. Der dadurch entstehende Signalkegel verursacht eine Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit zu fehlerhaften Messwerten. Schon aus diesem Grund sind bei ca. der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben. Sobald mehrere Fahrzeuge vom Impulsstrahl erfasst werden, ist auch keine korrekte Zuordnung mehr möglich. Der Bußgeldstelle ist dann kein überzeugender Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft ist der Messwinkel nicht genau auf die Fahrbahnneigung justiert. Dann werden immer zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt. Die Messung ist ebenfalls nicht verwertbar, wenn, was häufig passiert, die Geräteeichung abgelaufen ist.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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