Geblitzt in 12435 Berlin- Elsenstraße/ Puschkinallee Fahrtrichtung Süd- Bußgeld vermeiden!

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Der Blitzer befindet sich im Bereich der Elsenstraße in südliche Fahrtrichtung. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt die innerorts üblichen 50 km/h. Die Gelbphase dauert 3 Sekunden. 

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder gar schon Bußgeldbescheid erhalten haben, kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. An dieser Messstelle sind die Schwachpunkte des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die Garanten für den Erfolg Ihres Einspruchs. Dieses wird hier als kombiniertes Messgerät für Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße eingesetzt.


Dessen Geschwindigkeitsmessung ist einfach erklärt. Es sendet ununterbrochen Laserstrahlen in Bündelform aus. Diese erfassen das herannahende Fahrzeug und werden von diesem reflektiert. Durch die Auswertung der zurückgesandten Lichtstrahlen kann die benötigte Zeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Doch je weiter die Strahlenbündel gesandt werden, umso mehr fächern sie auf. Werden sie daher von verschiedenen Karosserieteilen zurückgesandt, behandelt der Blitzer sie so, als wären sie von einem einzigen Teil reflektiert. Dieses verfälscht die Zeitmessung und somit auch die Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Ebenfalls treten bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen Zuordnungsprobleme auf. In solchen Fällen kann die Messung auch nicht als genau gewertet werden.

Nicht selten sind Aufbaufehler (etwa eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels) oder Fehler bei der Auswertung. Auch diese hat eine Verfälschung zu Lasten des Betroffenen zu Folge. Daher fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Personals vor dessen ersten Einsatz. Ist ein solche in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die gesetzlich geforderte Eichung des Geräts abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Die Messgeräte  werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten. Gleiches gilt für die fristgerechte Erneuerung der Eichung. Auch hier wurden vor Gericht schon erhebliche Versäumnisse aufgedeckt, was zur Nichtverwertbarkeit der Messung und Freisprüchen für die Betroffenen führte.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen. Er beauftragt hierfür einen der angesehensten Sachverständigen Berlin/Brandenburgs. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen hierfür sowie das gesamte Verfahren keine Kosten. Das technische Gutachten listet die gefundenen Fehler und deren Auswirkungen auf die Messung auf. Es ist daher die Basis für einen Beweisantrag mit dem die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem Gericht nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren.Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht und hat die Ausbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht absolviert. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht besteht eben aus diesen Rechtsgebieten. Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine E-mail oder rufen Sie kostenlos in dem Büro von Rechtsanwalt Andreas Junge. Eine direkte Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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