Geblitzt: 13503 Berlin, BAB 111, zwischen Landesgrenze und Autobahnanschluss Schulzendorfer Straße

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder gar schon Bußgeldbescheid des Polizeipräsidenten Berlin, Bußgeldstelle Berlin erhalten, weil Sie an dieser Stelle geblitzt wurden? Ihnen wird ein Verstoß gegen die  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat vorgeworfen?

Hier kann Ihnen ein erfahrener und spezialisierter  Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. Eine renommierte Sachverständigen-Organisation hat im Rahmen einer groß angelegten allgemeinen Untersuchung zu mehreren Messgeräten festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung mängelbehaftet  waren und 18 % der Bußgeldbescheide Formfehler beinhalteten. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. An dieser Messstelle werden es sehr wahrscheinlich die möglichen Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes Gatso GTC-GS 11 sein.

Es handelt sich um den klassischen Starenkasten und eines der neuesten Messgerätemodelle. 

Schon bei dessen  Wartung können Nachlässigkeiten eintreten, die Ihre Messung unverwertbar machen. Es muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob der Messbetrieb und die Durchführung der Messung nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung erfolgten und ob die Eichung noch aktuell ist. Diese Fristen werden oft nicht eingehalten und damit ist nicht gewährleistet, dass die Messung exakt genug erfolgte. 

Gemessen wird mit Hilfe von Induktionsschleifen, welche in die Fahrbahn eingelassen sind. Sie messen der Druck der vorbeifahrenden Fahrzeuge auf die Fahrbahn und aus der benötigten Zeit für die eingegebene Strecke wird die Geschwindigkeit berechnet. Die  Anordnung und Unversehrtheit  der Schleifen muss ebenfalls regelmäßig überprüft werden. Dieses ist verhältnismäßig aufwendig und daher auch nicht immer gegeben. Für eine korrekte und exakte Berechnung muss die Fahrbahn homogen, eben und frei von Rissen sein. Dieser bei Aufbau der Anlage vorhandene Idealzustand ist hier durch das hohe Verkehrsaufkommen, die Witterung und Erschütterungen nicht mehr gegeben. Auch sind schon kurz nach einer erfolgten Wartung die Induktionsschleifen in der akuten Gefahr der Beschädigung. 

Bei der Berechnung der angeblich gemessenen Geschwindigkeit ist häufig nicht die richtige Messtoleranz abgezogen, schon dieser Fehler führt sehr häufig zu einer Einstellung des Verfahrens. 

Es sind auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die gesetzlich geforderte Eichung des Geräts nicht fristgerecht überprüft wurde. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik  bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt deswegen für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  Er arbeitet hier sehr eng mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen. Dieses ist weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist. Damit haben Sie die Sicherheit, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf Ihre Messung. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Ihrer Geschwindigkeitsberechnung  dem zuständigen Amtsgericht Berlin- Tiergarten nachgewiesen wird. Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren, einschließlich des Gutachters, keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Er betreut pro Jahr ca. 1000 Bußgeldverfahren und ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Seine Kanzlei  ist in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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